Full text: Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
695 Land- und Wasserstraßen. 696 
Länge der Länge der Der Güterverkehr Der Glüterverkehr 
Ende 1905 Ende 1905 auf den auf den 
Länder im Betriebe betriebenen Eisenbahnen Schiffahrtstraßen 
n enha —ir 
. isenbahnen straßen im - im - 
km Jahre Mill. tm Jahre Mill. tkm 
1. Deutschldddddd 1 56 477 10000r I 1905144600l1905 5000 
2. Dutlen und Irloudd ... 36 4411 6287 — — 1888 2203 
3.sk.............. 146466 l12100 1904 16 674 1905 4970 
4. Flnrerte Ungarn (einschließlich Bosnien) - 57502 1905 18 355 1895 1846 
5. Rumänin 315 950 2 —. —. — — 
6. zunbtaas (enropäisches mit Finland) 1 842974 36 7404 1904 42612 1904 35 071 
7. Belgen 72353 2205 1895 3728 1900 818 
8. Arberlors- (einschließlich Luxemburg) . 3 537 5172 1905 1255 — — 
9. Schwe ... 12684 6 740 1904 1977 — — 
10. Schweden ............... i16284 2 475 % 1903 2573 — — 
11. Spanen 14430 500 — — —. — 
12. Vereinigte Staaten von America 351 503 30 000% 1905 272 422 1907 63.000 7 
13. Kanada (Britisch-Nordamerikaaa . 33147 5200 1907 17075 — — 
1 Ohne Haff= und Küstenstrecken und Moorkanäle. 
2 Außerdem nur flößbare Flüsse: in Österreich 3818 km, in Ungarn 1876 km. 
: Länge der Donau von Orsova bis zur Mündung. Davon bilden 590 km die Grenze von Bulgarien bzw. 
Serbien. * Ohne Finland. Außerdem 36 860 km flößbare Flüsse. 
5 Davon 1740 km eigentliche Wasserstraßen und 5000 km Seenstrecken. 
  
- Die (Lünge ist geschätzt. 
Davon 5413 km Kanäle und kanalisierte Flü 
ffe. 
fz an den Schleusen St Mary. Der Gesamtverkehr der fünf großen Seen soll nach amerikanischen 
Verkeh 
Schätzungen doppelt so groß sein. 
gewöhnlichen Herstellung der Anstalten erforder- 
lichen Kosten nicht übersteigen. Hiernach dürfen 
also Abgaben in dem angegebenen Umfange — 
man rechnet gewöhnlich 3 %ge Verzinsung und 
½% Amortisation — auf kanalisierten Flüssen 
und Kanälen, dagegen nicht auf regulierten Flüssen 
erhoben werden. Eine Beseitigung der Abgaben- 
freiheit ist angebahnt durch das preußische Wasser- 
straßengesetz vom 1. April 1905, welches bestimmt, 
daß vom Zeitpunkt der Inbetriebsetzung des Ka- 
nals vom Rhein zur Weser an zum Ausgleich für 
die im Interesse der Schiffahrt aufgewandten 
Kosten Abgaben erhoben werden sollen. Eine ent- 
sprechende Abänderung des § 54, Abs. 4 der 
Reichsverfassung dürfte voraussichtlich in nächster 
Zeit erfolgen. Dagegen sind zurzeit Osterreich 
und namentlich Holland noch nicht geneigt, auf 
die ihnen vertraglich verbürgte Abgabenfreiheit 
bezüglich der Elb= und Rheinschiffahrt zu ver- 
zichten. Auf die Dauer werden aber auch sie sich 
der Erkenntnis nicht verschließen können, daß eine 
mäßige Erhebung von Schiffahrtsabgaben auch 
in ihrem wohlverstandenen Interesse liegt. 
Infolge der Verbesserung des Fahrwassers der 
großen Flüsse, 
triebes und des Baues von Kanälen hat sich die 
Binnenschiffahrt seit einer Reihe von Jahren allent- 
halben sehr gehoben. Die Befürchtung, daß sie 
infolge der Entwicklung des Eisenbahnverkehrs 
zurückgehen werde, hat sich nicht bewahrheitet. 
Umfang, Schpnelligkeit und Billigkeit des Be- 
triebes haben in gleichem Maße zugenommen. In 
Deutschland hat sich die von der Binnenschiffahrt 
bewältigte Güterbeförderung von 1875 bis 1905 
von 2,9 auf 15 Milliarden tkm, also um 417% 
gehoben, während die Zahl der von den Eisen- 
bahnen geleisteten Tonnenkilometer während der- 
selben 30 Jahren von 10,9 auf 44,6 Milliarden, 
also nur um 309% gestiegen ist. Zu beachten 
ist übrigens, daß Wassertransporte sich in der! 
Regel nur für größere Entfernungen empfehlen. 
Das kommt daher, daß die von der Transport- 
entfernung unabhängigen Liege-, Lösch-, Lade- 
und sonstigen Nebenkosten des Schiffahrtsbetriebes 
verhältnismäßig hoch sind. Man nimmt an, daß 
ein Wassertransport nur dann den Vorzug vor 
dem Eisenbahntransport verdient, wenn seine Ver- 
sandlänge mindestens beträgt: a) 40 km, falls 
Abgangs= und Bestimmungsort; b) 70 km, falls 
nur entweder der Abgangs= oder Bestimmungs- 
ort; c) 160 km, falls weder der Abgangs= noch 
der Bestimmungsort an einer schiffbaren Wasser- 
straße liegen. 
Die obenstehende Tabelle zeigt die Länge der 
Eisenbahnen und Binnenwasserstraßen in 13 Staa- 
ten Europas und Nordamerikas nebst ihrem Ver- 
kehr. (Wo die Zahlen fehlen, waren Angaben nicht 
zu erhalten.) 
Auch nach dem Jahre 1905 hat sich in Deutsch- 
loand die Binnenschiffahrt in hohem Maße ent- 
wickelt. An der Gesamtgüterbeförderung Deutsch- 
lands nach Tonnenkilometern sind die Eisenbahnen 
zu ¾ und die Binnenschiffahrt zu ¼ beteiligt. Die 
Transportleistung der Binnenwasserstraßen war 
1905 größer als die der Eisenbahnen im Jahre 
  
— 
der Einführung des Dampfbe= 1881 
T Der kilometrische Jahresverkehr auf dem Unter- 
bhein von Köln bis zur holländischen Grenze be- 
trug 1905: 21 Mill. t (1907: 23 Mill.). Einen 
solchen Verkehr hat außer den großen amerikani- 
schen Seen keine Binnenwasserstraße aufzuweisen. 
Das größte Schleppschiff auf dem Rhein hat jetzt 
102,8 m Länge, 12,66 m Breite, 2,88 m Tiefgang 
und 2504 . KTragfehigleit Im Bau begriffen ist 
ein Schiff von sogar 4000 
Im Jahre 1877 betrug thie Zahl der sämtlichen 
deutschen Binnenschiffe 17 653 mit einer Tragfähig- 
keit von 1 400 000 t. Im Jahre 1902 war die 
Zahl der Schiffe auf 24 839 und die Tragfähigkeit 
auf 5000 000 t gestiegen, während die Tragfähig- 
keit der sämtlichen (4045) deutschen Seeschiffe da- 
mals nur 2200 000 Registertonnen — 3300 000 
Gewichtstonnen betrug. Besonders bemerkenswert
	        
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