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bunden“ wissen wollte. Unter den letzteren ver-
stand er den „Antrag, der Krone das Recht eines
wirksamen Ausschlußrechts bei der Ernennung der
Bischöfe zu überweisen“.
Unter Grenvilles Einfluß ließ sich auch das
Catholic Board zu bedenklichen Schritten hin-
reißen, indem es am 31. Jan. 1810 eine Erklä-
rung folgenden Inhalts erließ: „Wir unterzeich-
nete Katholiken dieses Landes sind der festen ÜUber-
zeugung, daß zum Schutze der staatlichen und
kirchlichen Einrichtungen dieses Reiches angemessene
Vorkehrungen getroffen werden können, welche
wohl vereinbar sind mit der für die Katholiken
gebotenen treuesten Anhänglichkeit an die Glau-
bens= und Sittenlehre der katholischen Religion,
und daß derartige auf gegenseitiger Zufriedenheit
und Sicherheit beruhende Vorkehrungen, welche
den Katholiken den vollen Genuß der bürgerlichen
Rechte gewähren, dankbare Unterstützung ihrerseits
finden werden" (Milner a. a. O.144). Obwohl as
Catholic Board durch dieses einseitige Vorgehen
ein den Iren kurz zuvor erteiltes Versprechen ver-
letzte, ließen sich die Apostolischen Vikare Poynter
und Collingridge auf einer Versammlung in London
zur Unterzeichnung der Resolution bewegen, nach-
dem Lord Stourton die beruhigende Zusage erteilt
hatte, die Entscheidung aller Fragen, zu welchen
die versöhnliche Resolution Anlaß böte, solle den
Prälaten vorbehalten bleiben. Ihnen schloß sich
bald der Apostolische Vikar des Nordens, Gibson,
mit seinem Koadjutor an. Bischof Milner da-
gegen blieb standhaft. Am 24. Febr. 1810 ver-
einigten sich die irischen Bischöfe in Dublin und
erließen 17 Resolutionen, in welchen sie die Rechte
der Kirche bei der Berufung der Bischöfe wahrten,
jede willkürliche Einmischung der Laien abwiesen
und für Verrichtung geistlicher Dienste nur Al-
mosen aus der Hand der Gläubigen annehmen zu
wollen erklärten.
V. Der Mangel an Einigkeit zwischen den
Apostolischen Vikaren von England und den
irischen Bischöfen mußte um so schmerzlicher emp-
funden werden, als man im Parlament eine siebte
Erleichterungsbill vorlegte. Charles Butler hatte
sie mit dem Abgeotdneten Canning, einem An-
hänger der Whigpartei, ohne Zuziehung der Bi-
schöfe entworfen. Dieselbe war derart abgefaßt,
daß sie als Ausdruck der kirchenpolitischen Ge-
sinnungen des damals in einen Tory umgewan-
delten Prinzregenten (Pauli 1 115) gelten konnte.
Am 22. März 1813 wurde die Bill bei den Lords
durch Earl Grey, am 30. April durch den Ab-
geordneten Grattan im Unterhause eingebracht.
Hier fand sie warme Unterstützung an Canning,
Hippisley und Ponsonby. Die dem Gesetzentwurf
beigefügten Eide, an deren Ablegung die Wohltat
des neuen Gesetzes geknüpft war, gingen indes
über den Eid der Bill des Jahres 1810 noch weit
hinaus. So verboten sie den Katholiken den Ver-
kehr mit dem Papst, außerdem aber machte der
Entwurf die Ausübung bischöflicher Funktionen
Katholiken-Emanzipation ufsw.
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von einer gesetzlich bestimmten Reihe von Jahren
abhängig, während deren der Prälat in England
residiert haben mußte (Hansard, Parliamentar)
Debates XXV 1110 ff). Nachträglich brachte
Canning am 11. Mai 1813 zwei Klauseln zu der
Bill ein, welche alles andere, nur nicht mit katho-
lischen Grundsätzen vereinbar waren. Zur Über-
wachung des Verkehrs mit Rom wurde nämlich
die Einsetzung einer Kommission vorgeschlagen,
welche die vom Mittelpunkt des Katholizismus
kommenden Aktenstücke kontrollieren und unter-
suchen sollte, ob sie Bestimmungen enthielten, die
das englische Gemeinwesen etwa schädigen könnten.
Sodann aber wurde die Einsetzung eines aus Ka-
tholiken und Protestanten bestehenden Komitees
zur Prüfung der Königstreue der Bischöfe an-
geordnet. Nur wer ein Leumundszeugnis des-
selben aufzuweisen vermochte, sollte als katho-
lischer Bischof fungieren dürfen. Mit 48 Stimmen
Mehrheitsprach das Haus sich vorläufig für Abände-
rung der Billaus (Hansard a. a. O.XXVI91, 870.
Unterdessen gingen die Wogen der Agitation gegen
die Bill und ihre famosen Klauseln immer höher.
Die Apostolischen Vikare mißbilligten sie auf das
schärfste, glaubten aber in Anbetracht der Zeit-
umstände von einer öffentlichen Erklärung Ab-
stand nehmen zu sollen. Bischof Milner dagegen
trat in Versammlungen und schriftstellerisch gegen
die Bill auf. Am 24. Mai 1813 gelangte die
Bill im Unterhaus zur Debatte. Nach einem hef-
tigen Redekampf ergab die Abstimmung 247 Vo-
tanten für und 251 gegen die Klausel der Bill,
welche den Katholiken den Zutritt zu beiden
Häusern des Parlaments gewährte. Darauf zog
Ponsonby die Bill mit dem Bemerken zurück, daß
sie ohne diese Klausel weder der Annahme der Ka-
tholiken noch der Unterstützung seitens ihrer Freunde
wert sei (Hansard a. a. O.XXVI 3183, 314, 361).
VI. Sehr bedenklich gestalteten sich die Be-
mühungen des Catholic Board, um Milner, den
furchtlosen Gegner des Vetos und der gefallenen
Emanzipationsbill von 1813, zu verdächtigen und
den Papst für die Bill zu gewinnen. Paul Mac-
pherson, seit 1770 in Rom residierend, mit dem
Geschäftsgang der Kurie genau vertraut und zu
allen maßgebenden Persönlichkeiten in Beziehungen
stehend, zugleich Rektor des Schottischen Kollegs,
übernahm die Vertretung der zweifelhaften Sache
des Catholic Board. Msgr Giambattista Qua-
rantotti, Sekretär der Propaganda, ließ Milner
eine Reihe wider ihn erhobener Anklagen zum
Zweck der Rechtfertigung am 15. Febr. 1813 zu-
gehen. Am 12. Nov. 1813 erfolgte eine solche,
allerdings nicht von dem Verdächtigen selbst, son-
dern in Form eines an Kardinal di Pietro, den
Präfekten der Propaganda, gerichteten Synodal-
schreibens des irischen Episkopates, welches Milner
glänzend verteidigte.
Nicht günstiger gestalteten sich die Aussichten
des Catholic Board auf die Erwirkung der Zu-
stimmung des Heiligen Stuhles zur Bill von 1813.
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