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dessen, was Luxus ist, entscheidet der subjektive
Standpunkt des einzelnen. Der Arme erblickt be-
reils Luxus in der Lebenshaltung eines mittleren
Beamten, der Mann aus dem Mittelstand in der
Lebensweise der oberen Zehntausend. Es gibt kein
Gut, dessen Gebrauch an sich schon als Luxus
gelten müßte. Champagner kann für den einen
Luxus, für manchen Kranken notwendige Medizin
sein. Vor einem halben Jahrhundert wäre eine
Bauernfamilie in den Ruf der Verschwendung ge-
kommen, wenn sie täglich zum Frühstück Kaffee
genossen hätte. Heutzutage ist dieses Genußmittel
trotz aller Warnungen der Hygieniker auch beim
untersten Arbeiter eingebürgert. Auch mit dem
Bedürfnis als solchem läßt sich nichts anfangen.
Denn dieses ist selbst relativ und nach Zeit und
Kultur veränderlich. Daher ist auch der Begriff
des Luxus verschieden nach Zeiten und Kultur-
stufen. Sind auch die elementarsten Bedürfnisse:
Nahrung, Kleidung, Wohnung, Schlaf, wesentlich
überall gleich, so wechselt doch ihre tatsächliche Be-
friedigung ungeheuer nach Volk und Kultur. Was
für den Wilden Luxus, ja vielleicht nicht einmal
besonders geschätzter Luxus, ist für den Kultur-
menschen ein unabweisbares Bedürfnis.
Mit einer rein physiologischen Betrachtung,
welche den Bedarf des Menschen an Gebrauchs-
gütern zugrunde legt und alles darüber Hinaus-
gehende als Luxus bezeichnet, ist demnach nichts ge-
wonnen. Man kann das ja tun, aber damit ist für
das Verständnis und für die Beurteilung des Pro-
blems gar nichts erreicht. Erst wenn wir den Zweck
eines solchen über die absolute Bedarfsbefriedi-
gung hinausgehenden Aufwandes ins Auge fassen,
kommen wir zu größerer Klarheit und Präzision.
Nur eine volkswirtschaftliche und zugleich ethische
Betrachtung führt ans Ziel. Es fragt sich, steht
der das Notwendige übersteigende Aufwand mit
den Anforderungen der Volkswirtschaft und der
Ethik im Einklang? Es muß unterschieden werden
zwischen erlaubtem undunerlaubtem Luxus.
In der Tat gibt es einen Luxus, welcher volks-
wirtschaftlich und sozial wohltätig wirkt und ethisch
berechtigt ist. Darin darf uns die scharfe Kritik,
welche dem Luxus allzeit vom Standpunkt eines
geträumten Naturzustandes (Rousseau, Tolstoj)
erstanden ist, nicht beirren. Man kann ja das
Leben der Reichen mit ihrer feineren Mahlzeit,
besseren Kleidung, künstlerisch ausgestatteten Woh-
nung als Luxus bezeichnen. Aber indem die Wohl-
habenden solchen Aufwand treiben, geben sie den
Armen Gelegenheit zu Arbeit und Verdienst. Was
wäre die Folge, wenn ein solcher Luxus plötzlich
aufhören würde? Die Volkswirtschaft, der ge-
sunde und normale wirtschaftliche Kreislauf würde
zum Stillstand gebracht, Gewerbe und Handel ge-
rieten ins Stocken, viele Arbeiter kämen ums Brot,
und die Kunst vollends wäre verurteilt, Hungers
zu sterben.
Wir müssen demnach einen wirtschaftlich und
efhisch erlaubten Luxus anerkennen. Ein solcher
Luxus usw.
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ist ein Ergebnis des Kulturfortschrittes, und dieser
ist Aufgabe des zur Herrschaft über die Erde be-
rufenen Menschen und liegt darum im Plane der
göttlichen Vorsehung. Wo ein vernünftiger, also
ein sittlich erlaubter Zweck vorliegt, ist auch die
Aufwendung erlaubt. Ein solcher Zweck kann in-
dividueller oder sozialer Art sein. Wird das per-
sönliche Wohl in leiblicher oder geistiger Weise,
oder wird die Allgemeinheit materiell oder ideell
gefördert, ist der Luxus ein erlaubter. Ein solcher
ist sowohl Produkt als auch Förderungsmittel der
Kultur. Wo demnach der berechtigte Zweck fehlt,
da wird der Luxus unpernünftig und unerlaubt.
Hierher gehört also jeder Verbrauch von materiellen
Gütern, der niemand einen Nutzen oder eine An-
nehmlichkeit gewährt, der vollständig zwecklos und
unnütz ist; sodann das Uüberschreiten des rechten
Maßes eines an sich wohlberechtigten Genusses;
desgleichen ist der Luxus verwerflich, wenn sein
Zweck unsittliche, üppige Sinnenlust, Ostentation
ist; desgleichen wenn die Grenzen, die durch den
Stand oder den Bildungsgrad gezogen sind,
überschritten werden oder die Rangordnung der
Bedürfnisse verkehrt, wichtige und dringende hinter
leicht entbehrliche zurückgestellt oder gar Pflichten
verletzt werden, etwa durch Luxusausgaben Zah-
lungsverpflichtungen unmöglich werden.
Dabei sollen die wirtschaftlichen und sozialen
Nachteile eines „ungesunden“ Luxus nicht verkannt
werden. Es kann durch die falsche Bedarfsrichtung
und die dadurch bedingte Erzeugung von Luxus-
gütern die Produktion in eine falsche Bahn ge-
drängt und dadurch eine zweckmäßige Bedürfnis-
befriedigung der Gesamtheit vereitelt werden.
Künstliche Bedürfnisse werden geweckt und einseitig
berücksichtigt, deren Befriedigung volkswirtschaft-
lich und sozial vom Übel ist. Vermögen, von denen
vielleicht die Existenz von Familien abhängt, wer-
den zwecklos vergeudet und die der Volkswirtschaft
unentbehrlichen Kapitalien zerstört. Gleich einer
Seuche greift der Luxus von oben nach unten um
sich. Ein sittlicher Verfall, mit dem auch eine phy-
sische Degeneration gern Hand in Hand geht,
zeigt sich als Folge des Genußlebens.
Nichtsdestoweniger ist der Luxus ein unentbehr-
licher Faktor im Kulturleben der Völker. Beruht
er auch auf der Differenz des Besitzes, so ist er
doch nach einer andern Seite wieder geeignet, die
soziale Spannung auszugleichen. Die in der Natur
des Menschen gegebene und darum unabänderliche
soziale Ungleichheit findet das zweckmäßigste Kor-
rektiv dadurch, daß die Besitzenden durch höheren
und feineren Aufwand Arbeitsgelegenheit schaffen
und so einen Teil ihres Überflusses in die Hände
der Armut ableiten. Luxus, welcher fleißige Hände
in Bewegung setzt, kann sozial viel vorteilhafter
sein als die Entäußerung des Besitzes im Almosen,
trotz dessen unleugbaren ethischen und sozialen
Wertes. Indem man Arbeitsgelegenheit schafft,
bekämpft man Bettel und Faulheit und gibt den
Dürftigen die Möglichkeit, selbsttätig die Not zu
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