Full text: Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

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ßen" (1903), „Hefsen" (1903), „Lothringen" (1904) 
zählen; die Deutschlandklasse mit 13191t 
Deplacement, zusammengesetzt aus den Schiffen 
„Deutschland“ (1904), „ommern" (1905), „Han- 
nover“ (1905), „Schlefien“ (1906), „Schleswig- 
Holstein“ (1906); endlich die 1909 in den Dienst 
gestellte KMassauklasse nach dem Dreadnoughts- 
typ mit einem Deplacement von 18 500 t, bestehend 
aus den Schiffen „Nassau“, „Westfalen“", „Rhein- 
land“, „Posen“. 
J 
b) Die Kreuzer haben, ähnlich der Kavallerie 
beim Heer, hauptsächlich die Aufgabe des Auf- 
klärungs-, Sicherungs- und Nachrichtendienstes 
bei der Flotte; außerdem sollen sie im Frieden 
zum Schutz der Handelsstraßen sowie der Staats- 
angehörigen und ihres Eigentums in überseeischen 
Ländern, im Krieg zur Wegnahme und Zer- 
störung feindlicher Handelsschiffe dienen. Von 
den Linienschiffen unterscheiden sie sich durch be- 
deutendere Schnelligkeit (ein großer Kreuzer hat 
eine Geschwindigkeit von etwa 25 Seemeilen, das 
Linienschiff eine solche von 19 bis 20 Seemeilen 
in der Stunde), durch beträchtlichere Kohlenvor- 
räte, geringere Panzerstärke und kleineres Kaliber 
in der schweren Bewaffnung. Auch die Kreuzer 
werden nach der Größe ihres Deplacements in 
Klassen eingeteilt und führen Eigennamen. 
e) Seit 1884 hat die deutsche Marine Tor- 
pedoboote eingeführt, kleine, leichtgebaute, sehr 
schnelle Fahrzeuge, deren Hauptwaffe der Torpedo 
ist, ein unterseeisches Sprenggeschoß, mit welchem 
das feindliche Schiff unterhalb der Wasserlinie 
getroffen und vernichtet werden soll. Man unter- 
scheidet die größeren Boote, Divisionsboote (D- 
Boote), in andern Marinen Torpedobootszerstörer 
oder Torpedobootsjäger genannt, und die kleineren 
Boote (8-Boote). Alle Torpedoboote werden nach 
den Werften, auf welchen sie hergestellt worden 
sind, mit einem Buchstaben bezeichnet und mit 
Nummern benannt;: 8 bedeutet die Werft Schichau 
in Danzig und Elbing, G die Germaniawerft in 
Kiel, V die Werft Vulkan in Stettin. 
d) Seit 1906 macht die deutsche Marine auch 
Versuche mit Unterseebooten, d. h. Fahr- 
zeugen, die unter Wasser fahren und angreifen 
können. 
4. Das Wachstum der deutschen Flotte ergibt 
sich am besten aus den amtlichen Nachweisungen 
des Statistischen Jahrbuches für das Deutsche Reich. 
Danach betrug die Anzahl der deutschen Kriegs- 
schiffe ohne Torpedoboote und Unterseeboote: 
  
  
  
je am Defplacement Jlndizierte 
1 April Anzahl int. Pkerdestärken. 
1888 79 189 136 l 182 470 
1898 rd 321546 397030 
1908 130 603384 324080 
1909 133 628393 p990680 
darunter Linienschiffe: 
1888 13 88 634 2400 
isos 19 125 124 127500 
1908 27 295 353 3229 900 
1909 290 221703 363 500 
Marinewesen. 
  
998 
Dem standen bei den andern Seemächten im 
Mai 1909 an Linienschiffen gegenüber 
  
  
  
  
Anzahl der 
Linkenschisfe Deplaeement. 
über 5000 t 
Großbritaniiien 55 822 595 
Verein. Staaten von Amerika 25 9 506 
rankrei 21 243 088 
an.. .... 11 155 244 
tallen 10 124 112 
Österreich-Ungen 9 73 620 
Rußlauadnnndd 8 95 251 
IV. Der Personalbestand der deutschen Ma- 
rine ist, im Gegensatz zur Friedenspräsenzstärke 
des deutschen Heeres, nicht durch Gesetz dauernd 
oder auf mehrere Jahre festgesetzt, unterliegt viel- 
mehr der jährlichen Feststellung im Etatsgesetz. 
Dagegen enthalten die 8§ 3, 4 des Flottengesetzes 
vom 14. Juni 1900 grundsätzliche Bestimmungen 
über die Indiensthaltung und Besatzung der Kriegs- 
schiffe, welche bei der jährlichen Bemessung der 
Präsenzstärke eingehalten werden müssen. 
1. Das erste und zweite Geschwader bilden die 
aktive Schlachtflotte, das dritte und vierte Ge- 
schwader die Reserve-Schlachtflotte; von der aktiven 
Schlachtflotte sollen sämtliche, von der Reserve- 
Schlachtflotte die Hälfteder Linienschiffeund Kreuzer 
dauernd im Dienst gehalten werden; zu Manövern 
sollen einzelne außer Dienst befindliche Schiffe der 
Reserve-Schlachtflotte vorübergehend in Dienst ge- 
stellt werden. 
2. An Deckoffizieren, Unteroffizieren und Ge- 
meinen der Matrosendivisionen, Werftdivisionen 
und Torpedoabteilungen sollen vorhanden sein: 
volle Besatzungen für die zur aktiven Schlachtflotte 
gehörigen Schiffe, für die Hälfte der Torpedoboote, 
die Schulschiffe und die Spezialschiffe; Besatzungs- 
stämme (Maschinenpersonal ⅜, übriges Personal 
½/ der vollen Besatzung) für die zur Reserveflotte 
gehörigen Schiffe sowie für die zweite Hälfte der 
Torpedoboote; 1½ fache Besatzungen für die im 
Ausland befindlichen Schiffe; der erforderliche 
Landbedarf und ein Zuschlag von 5% zum Ge- 
samtbedarf. 
3. Die Zahl der auf Grund der Etatsbewil- 
ligungen in die Marine einzustellenden Rekruten 
bestimmt für jedes Jahr der Kaiser; die Verteilung 
des Ersatzbedarfs für die Marine findet durch das 
preußische Kriegsministerium nach Maßgabe der 
vorhandenen, zur Einstellung in den aktiven Dienst 
tauglichen Militärpflichtigen der seemännischen Be- 
völkerung statt; beim Mangel an Ersatzmann- 
schaften der seemännischen Bevöllerung wird der 
Bedarf durch Hinübergreifen auf geeignete Mi- 
litärpflichtige der Landbevölkerung unter Zurech- 
nung zu den für das Landheer aufzubringenden 
Rekruten gedeckt (Reichsgesetz vom 26. Mai 1893, 
Art. II, § 1). Außerdem können junge Leute aus 
der Landbevölkerung aller deutschen Länder als 
Freiwillige eingestellt werden (Einjährig-Frei- 
willige, Mehrjährig-Freiwillige; vgl. Marineord- 
nung vom 12. Nov. 1894, 8§ 24/29). Dieletztere 
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