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ßen" (1903), „Hefsen" (1903), „Lothringen" (1904)
zählen; die Deutschlandklasse mit 13191t
Deplacement, zusammengesetzt aus den Schiffen
„Deutschland“ (1904), „ommern" (1905), „Han-
nover“ (1905), „Schlefien“ (1906), „Schleswig-
Holstein“ (1906); endlich die 1909 in den Dienst
gestellte KMassauklasse nach dem Dreadnoughts-
typ mit einem Deplacement von 18 500 t, bestehend
aus den Schiffen „Nassau“, „Westfalen“", „Rhein-
land“, „Posen“.
J
b) Die Kreuzer haben, ähnlich der Kavallerie
beim Heer, hauptsächlich die Aufgabe des Auf-
klärungs-, Sicherungs- und Nachrichtendienstes
bei der Flotte; außerdem sollen sie im Frieden
zum Schutz der Handelsstraßen sowie der Staats-
angehörigen und ihres Eigentums in überseeischen
Ländern, im Krieg zur Wegnahme und Zer-
störung feindlicher Handelsschiffe dienen. Von
den Linienschiffen unterscheiden sie sich durch be-
deutendere Schnelligkeit (ein großer Kreuzer hat
eine Geschwindigkeit von etwa 25 Seemeilen, das
Linienschiff eine solche von 19 bis 20 Seemeilen
in der Stunde), durch beträchtlichere Kohlenvor-
räte, geringere Panzerstärke und kleineres Kaliber
in der schweren Bewaffnung. Auch die Kreuzer
werden nach der Größe ihres Deplacements in
Klassen eingeteilt und führen Eigennamen.
e) Seit 1884 hat die deutsche Marine Tor-
pedoboote eingeführt, kleine, leichtgebaute, sehr
schnelle Fahrzeuge, deren Hauptwaffe der Torpedo
ist, ein unterseeisches Sprenggeschoß, mit welchem
das feindliche Schiff unterhalb der Wasserlinie
getroffen und vernichtet werden soll. Man unter-
scheidet die größeren Boote, Divisionsboote (D-
Boote), in andern Marinen Torpedobootszerstörer
oder Torpedobootsjäger genannt, und die kleineren
Boote (8-Boote). Alle Torpedoboote werden nach
den Werften, auf welchen sie hergestellt worden
sind, mit einem Buchstaben bezeichnet und mit
Nummern benannt;: 8 bedeutet die Werft Schichau
in Danzig und Elbing, G die Germaniawerft in
Kiel, V die Werft Vulkan in Stettin.
d) Seit 1906 macht die deutsche Marine auch
Versuche mit Unterseebooten, d. h. Fahr-
zeugen, die unter Wasser fahren und angreifen
können.
4. Das Wachstum der deutschen Flotte ergibt
sich am besten aus den amtlichen Nachweisungen
des Statistischen Jahrbuches für das Deutsche Reich.
Danach betrug die Anzahl der deutschen Kriegs-
schiffe ohne Torpedoboote und Unterseeboote:
je am Defplacement Jlndizierte
1 April Anzahl int. Pkerdestärken.
1888 79 189 136 l 182 470
1898 rd 321546 397030
1908 130 603384 324080
1909 133 628393 p990680
darunter Linienschiffe:
1888 13 88 634 2400
isos 19 125 124 127500
1908 27 295 353 3229 900
1909 290 221703 363 500
Marinewesen.
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Dem standen bei den andern Seemächten im
Mai 1909 an Linienschiffen gegenüber
Anzahl der
Linkenschisfe Deplaeement.
über 5000 t
Großbritaniiien 55 822 595
Verein. Staaten von Amerika 25 9 506
rankrei 21 243 088
an.. .... 11 155 244
tallen 10 124 112
Österreich-Ungen 9 73 620
Rußlauadnnndd 8 95 251
IV. Der Personalbestand der deutschen Ma-
rine ist, im Gegensatz zur Friedenspräsenzstärke
des deutschen Heeres, nicht durch Gesetz dauernd
oder auf mehrere Jahre festgesetzt, unterliegt viel-
mehr der jährlichen Feststellung im Etatsgesetz.
Dagegen enthalten die 8§ 3, 4 des Flottengesetzes
vom 14. Juni 1900 grundsätzliche Bestimmungen
über die Indiensthaltung und Besatzung der Kriegs-
schiffe, welche bei der jährlichen Bemessung der
Präsenzstärke eingehalten werden müssen.
1. Das erste und zweite Geschwader bilden die
aktive Schlachtflotte, das dritte und vierte Ge-
schwader die Reserve-Schlachtflotte; von der aktiven
Schlachtflotte sollen sämtliche, von der Reserve-
Schlachtflotte die Hälfteder Linienschiffeund Kreuzer
dauernd im Dienst gehalten werden; zu Manövern
sollen einzelne außer Dienst befindliche Schiffe der
Reserve-Schlachtflotte vorübergehend in Dienst ge-
stellt werden.
2. An Deckoffizieren, Unteroffizieren und Ge-
meinen der Matrosendivisionen, Werftdivisionen
und Torpedoabteilungen sollen vorhanden sein:
volle Besatzungen für die zur aktiven Schlachtflotte
gehörigen Schiffe, für die Hälfte der Torpedoboote,
die Schulschiffe und die Spezialschiffe; Besatzungs-
stämme (Maschinenpersonal ⅜, übriges Personal
½/ der vollen Besatzung) für die zur Reserveflotte
gehörigen Schiffe sowie für die zweite Hälfte der
Torpedoboote; 1½ fache Besatzungen für die im
Ausland befindlichen Schiffe; der erforderliche
Landbedarf und ein Zuschlag von 5% zum Ge-
samtbedarf.
3. Die Zahl der auf Grund der Etatsbewil-
ligungen in die Marine einzustellenden Rekruten
bestimmt für jedes Jahr der Kaiser; die Verteilung
des Ersatzbedarfs für die Marine findet durch das
preußische Kriegsministerium nach Maßgabe der
vorhandenen, zur Einstellung in den aktiven Dienst
tauglichen Militärpflichtigen der seemännischen Be-
völkerung statt; beim Mangel an Ersatzmann-
schaften der seemännischen Bevöllerung wird der
Bedarf durch Hinübergreifen auf geeignete Mi-
litärpflichtige der Landbevölkerung unter Zurech-
nung zu den für das Landheer aufzubringenden
Rekruten gedeckt (Reichsgesetz vom 26. Mai 1893,
Art. II, § 1). Außerdem können junge Leute aus
der Landbevölkerung aller deutschen Länder als
Freiwillige eingestellt werden (Einjährig-Frei-
willige, Mehrjährig-Freiwillige; vgl. Marineord-
nung vom 12. Nov. 1894, 8§ 24/29). Dieletztere
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