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Handbuch (1885) 88 88 I, 120 III 1e; R. Loe-
ning, Grundriß (1885) 134; Hälschner, Gemeines
Strafrecht II (1887) 88 166/174; Merkel, Lehr-
buch (1889) § 142; Gubser, Die M. in den kan-
tonalen Strafgesetzgebungen der Schweiz (1891);
Caspar, Abschieben falschen Geldes (Diss., 1896);
Berner, Lehrbuch (1898) 419/425; Mommsen,
Röm. Strafrecht (1899) 672 ff; Oppenhof-Delius,
Strafgesetzbuch (1901) 371/378; Gerland, Geld-
fälschungsdelikte, in Gerichtssaal 1901, 81/176, Bin-
ding, Lehrbuch II (1904) §§ 147, 148, 177/183;
Wachenfeld bei Holtzendorff-Kohler, Enzyklopädie
II (1904) 314f; Birkmeyer in seiner Enzyklo-
pädie (1904) § 45; Olshausen, Strafgesetzbuch
(1905) 558°569; Schlüter, Die Gelddelikte des
Strafgesetzbuches (Diss., 1906); Kohler, M. u.
Münzvergehen. Vergleichende Darstellung des deut-
schen u. ausländischen Strafrechts. Besonderer Teil
Bd lll (1906); Kuhn, Die Geldfälschungsdelikte
im deutschen Strafrecht (Diss., 1907); H. Meyer-
Allfeld, Lehrbuch (1907) 137, 139; Frank,
Strafgesetzbuch (1907) 252/258; v. Liszt, Lehrbuch
(1908) §§ 158, 159. G. Sperlich.]
Münzwesen s. Währung, Geld= und Münz-
Manterschutz s. Patentrecht.
Mutterrecht s. Familie (Bd II, Sp. 107).
Mutterschutz. I. Aufgaben und Ziele
der sog. Mutterschutzhewegung. Die Idee
der sog. Mutterschutzbewegung ist viel weiter zu
fassen, als der eigentliche Wortsinn ausdrückt.
Sagte doch die Gründerin des Bundes für
Mntterschutz, Dr phil. Helene Stöcker, daß
dieser besser hieße „Bund zur Reform der sexuellen
Ethik“, und führte doch das erste Organ der Be-
wegung beide Bezeichnungen als Ober= und Unter-
titel (Mutterschutz, Zeitschrift zur Reform der
sexuellen Ethik).
Tatsächlich trifft die zweite Bezeichnung den
Kern der Bewegung, während die erste nur auf
die Auswirkung der leitenden Idee auf einem
praktischen Arbeitsgebiete hindeutet. Die Be-
strebungen zur Reform der sexuellen Ethik werden
heute wohl allgemein unter dem Namen „Neue
Ethik“ zusammengefaßt. Man gebraucht also die
Ausdrücke „Mutterschutz“ und „Neue Ethik“" für
die gleiche Sache, obgleich sie begrifflich sich nicht
decken, da der zweite Ausdruck viel weiter geht.
Von einem andern Gesichtspunkt aus könnte man
von der Neuen Ethik als einer Mutterschutzbe-
wegung im weiteren Sinne sprechen, während die
tatsächlichen Bestrebungen, die schwierige Lage
zahlreicher Mütter zu bessern, als Mutterschutz im
engeren Sinne bezeichnet werden müßten (unter
Mutterschaft im Sinne des Mutterschutzes versteht
man jene Zeit, in der die Frau als Schwangere,
Wöchnerin und Stillende am hilfsbedürftigsten ist).
Der „Bund für Mutterschutz“ wurde in einer
Ausschußsitzung am 5. Jan. 1905 zu Berlin ge-
gründet (Mitgliedsbeitrag 5 M). Vorsitzende ist
Dr phil. Helene Stöcker. Einige andere Namen
aus der Bewegung sind: Maria Lischnewska, Adele
Schreiber, Dr Iwan Bloch, Dr Meyer-Benfey,
Münzwesen — Mutterschutz.
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Dr Max Flesch usw. Die Generalversammlungen
sollen alle zwei Jahre stattfinden (die bisherigen
waren 1907 in Berlin und 1909 in Hamburg).
Die Mitgliederzahl ist unbedeutend; sie betrug
1908 in 10 Ortsgruppen 3000 Personen und
ist mittlerweile auf etwa 4000 gestiegen. Von
diesen entfallen 800 Mitglieder allein auf Berlin.
Neujahr 1908 fand eine Spaltung statt, an-
scheinend weniger wegen prinzipieller als wegen
Personenfragen: die Zeitschrift „Mutterschutz“,
bisher erschienen bei J. D. Sauerländer in Frank-
surt a. M., gabelte sich in zwei anders benannte
zeitschriften der gleichen Tendenz. Organ des
Bundes ist: Die Neue Generation (Re-
dakteur: Helene Stöcker, Verleger: Oesterfeld u. Co.
in Berlin); der alte Verlag gab als „neue Folge“
der ursprünglichen Zeitschrift „Mutterschutz“ die
Sexual-Problemeheraus (Redakteur: Dr Max
Marrcuse).
Zweck des Bundes ist, die Stellung der Frau als
Mutter in rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer
Hinsicht zu verbessern, insbesondere unverheiratete
Mütter und deren Kinder vor wirtschaftlicher und
sittlicher Gefährdung zu bewahren und die herr-
schenden Vorurteile gegen sie zu beseitigen: a) durch
Propaganda jeder Art (öffentliche Versammlungen,
Artikel in der Presse, aufklärende Broschüren und
Flugblätter); b) durch eine allgemeine Mutter-
schaftsversicherung; zc) durch Verbesserung der recht-
lichen Lage der Mütter, insbesondere der unver-
ehelichten Mütter und deren Kinder; d) indem er
unverehelichten Müttern vor und nach der Ent-
bindung zur Seite steht und ihnen zur Erringung
wirtschaftlicher Selbständigkeit behilflich ist, ins-
besondere denjenigen, welche ihre Kinder selbst auf-
ziehen wollen, durch Errichtung von Auskunfts-
stellen und Schaffung von ländlichen und städtischen
Mütterheimen u. dgl.; e) indem er für die Reform
der Ehe in wirtschaftlicher, rechtlicher und sittlicher
Beziehung eintritt (Authentische Außerungen des
Bundesvorstandes im Merkbuch der Frauenbewe-
gung, Leipzig-Berlin 1908).
Der Bund unterhält in Berlin ein Bureau für
praktische Arbeit und Propaganda und eine
Mütterberatungsstelle, ferner ein kleines Schwan-
gerenheim. Die Gründung eines neuen größeren
Heims und einer Frauenklinik für Mutterschutz
mit 50 Betten soll, ebenfalls in Berlin, gesichert
sein (Juliheft 1909 der „Neuen Generation"“).
Die Reformziele der Mutterschutzbewegung im
weiteren Sinne (Neue Ethik) sind nicht so leicht
zu umgrenzen, da der Bund zunächst ohne Pro-
gramm auftrat: „Noch wissen wir über das Wesen
der Neuen Ethik nichts Endgültiges, Festes
(Helene Stöcker in Mutterschutz I, 1. Hft, S. 5)0.
Tatsächlich kamen dann innerhalb der Bewegung
so verschiedene Ansichten über die Reform der
sexuellen Ethik zu Wort, von den Tendenzen aus-
gesprochener Polygamie ab bis zur Annäherung
an das christliche Eheideal, wobei häufig die Mit-
glieder einander, ja Mitglieder den Vorstand des-
avouierten, daß der Bund als solcher fast alle Lehr-
meinungen zur Geschichte der Sexualität wider-