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der Apostel“ zeigt, in welcher die Bischöfe und
Diakonen als etwas Neues aufzutreten scheinen.
Irenäus und Tertullian betonen namentlich die
apostolische Sukzession, und nach Cyprian suc-
cedunt episcopi Apostolis vicaria ordina-
tione. Damit war das Episkopalsystem ausge-
bildet. Augustinus hat die Parallele zwischen der
Ordination und der Taufe mit dem character
indelebilis gezogen. Die Frage über das ur-
sprüngliche Verhältnis von Episkopat und Pres-
byterat wurde verschieden beantwortet, aber die
superiore Stellung des Bischofs, der ursprünglich
allein Verwalter der Sakramente und Leiter der
Kirche war, wurde anerkannt (Epiphanius gegen
Arius; Hieronymus. Vgl. Dunin-Borkopki,
Die neueren Forschungen über die Anfänge des
Episkopats (1900)).
Die Presbyter werden in der Apostel-
geschichte (11, 30; 15, 2. 4. 6. 22. 23; 21, 18).
im Jakobusbrief (5, 14), im ersten Petrusbrief
(5, 1; vgl. 2 u. 3 Joh. 1) und in den Pastoral-
briefen in einer Weise genannt, daß sie nicht
lediglich als die „Altesten“ betrachtet werden
können. Die Weihe wird nicht von der Weihe der
Bischöfe (Handauflegung) unterschieden und dürfte
auch in der Einsetzung der „Hirten und Lehrer“
(1 Kor. 12, 28. Eph. 4, 11) erkannt werden.
Jedenfalls treten sie in der apostolischen Zeit und
noch später hinter den Bischöfen und ihren Ge-
hilfen, den Diakonen, zurück. Klemens von Rom
(1 Cor. 40) und der Pastor Hermä (Vis. 3, 5)
kennen die dreistufige Hierarchie (Apostel, Bi-
schöfe, Lehrer, Diakonen; Apostel, Bischöfe, Pres-
byter, Diakonen). Bei Ignatius stehen Bischof
und Presbyterium, Presbyter nebeneinander. Er
zuerkennt auch den Presbytern die Gewalt, das
Opfer darzubringen (Smyrn. 8). Die zunächst
zur Armenpflege aufgestellten Diakonen (Apg.
6, 1/6) haben lange, selbst der Siebenzahl nach,
in den ordinierten Diakonen der Kirche ihre Nach-
folger erhalten.
IV. Merkmale. Die Lehre von der Kirche
gehört dem Gebiet des Glaubens an. Die Kirche
mußte aber als sichtbare Gemeinschaft ihre Berech-
tigung gegen Juden und Heiden nachweisen (de-
monstratio christiana) und dieselbe gegen die
von ihr abfallenden Schismatiker und Häretiker
verteidigen (demonstratio catholica). Zu beiden
Zwecken waren äußere, sichtbare Merkmale der
Unterscheidung notwendig, um zu zeigen, daß das
Christentum eine göttliche, und zwar die höchste
göttliche Offenbarung ist, und daß die katholische
Kirche die wahre, von Christus gestiftete Kirche
ist. Die Hauptmerkmale für den ersten Beweis
bieten Wunder und Weissagungen, die für den
andern jene sichtbaren Eigenschaften der Kirche,
aus denen ihr göttlicher Charakter nach dem Rat-
schluß der göttlichen Weisheit erkannt werden kann:
Apostolizität, Einheit, Katholizität, Heiligkeit.
Das apostolische Symbolum hat in der ältesten
römischen Form das Bekenntnis: Ich glaube eine
Kirche.
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heilige Kirche. Die Kanones der Synode von
Nicäa geben die Bezeichnung „katholisch und apo-
stolisch“ (c. 8), Cyrill von Jerusalem: Ich glaube
an eine, heilige, katholische Kirche, andere Väter
fügen „apostolische Kirche“ hinzu. Das Konstan-
tinopolitanum sagt: an eine, heilige, katholische und
apostolische Kirche. Diese Bezeichnung ging auch
in das apostolische Glaubensbekenntnis über und
wurde zu einem Unterscheidungsmerkmal der Kirche
(Catech. Rom. I, c. 10, 10 ff). Wenn einzelne
Theologen mehr Merkmale aufzählten (Bellarmin
15), so haben sie die vier Merkmale zerlegt oder
erweitert (ogl. Vatic. sess. III, cap. 3: Ecclesia
per sSe ipsa, ob suam nempe admirabilem
propagationem, eximiam sanctitatem et in-
exhaustam in omnibus bonis foecunditatem,
ob catholicam unitatem invictamque stabi-
litatem, magnum quoddam et perpetuum est
motivum credibilitatis et divinge suae lega-
tionis testimonium irrefragabile). Die Pro-
testanten konnten für die unsichtbare Kirche keine
sichtbaren Merkmale aufstellen und mußten mangels
der geschichtlichen Kontinuität auf die genannten
Merkmale verzichten. Gewöhnlich geben sie die
rechte Predigt des Evangeliums und die rechte Ver-
waltung der Sakramente an (Conf. 1, 7, p. 11;
Ap. Cc. 4, a. 5, p. 144), können aber die Be-
rechtigung nur aus subjektiven Gründen nach-
weisen.
Es ist unbestritten, daß die Kirche apostolisch
sein muß, da Christus die Apostel auserwählt und
ausgesandt hat. Die unmittelbare Sendung der
Apostel durch Christus gehört in der Heiligen
Schrift, obwohl ihr die allgemeine Bedeutung des
Wortes bekannt ist, wesentlich zum Apostolat und
verbürgt das Amt und die Unfehlbarkeit der
Apostel. Die Apostolizität ist aber für die späteren
Geschlechter nicht nur durch die apostolischen
Schriften, welche selbst wieder einer Bezeugung
und Auslegung bedürfen, sondern besonders durch
die ununterbrochene Fortdauer des apostolischen
Amtes verbürgt. Die apostolische Sukzession gilt
schon bei Klemens von Rom als Beweis für die
Organisation der Kirche und wird von Irenäus,
Tertullian und andern Apologeten als Schild
gegen die Umsturzbestrebungen der Gnostiker hoch-
gehalten. Der Rechtseinwand der Verjährung
(praescriptio) mußte allen Neuerungen den Boden
entziehen. Am klarsten ließ sich diese Sukzession
im römischen Bischofsstuhle nachweisen (Irenäus,
Tertullian, Hegesipp, Eusebius, Augustinus u. a.),
mit dem deshalb auch diejenigen Bischöfe, welche
keine von den Aposteln gegründeten Kirchen haben,
übereinstimmen müssen, um an der Apostolizität
teilzunehmen. Dieser ist ja auch der einzige, wel-
cher bis heute die Sukzession bewahrt hat und nie
der Häresie zum Opfer gefallen ist.
Christus hat nur eine Kirche gestiftet, und die
Apostel haben mit Petrus an der Spitzee diese
Einheit im Gegensatz zu der nationalen und
sozialen Zersplitterung der damaligen Welt streng