Full text: Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

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solche Ubung, wie Pius X. bemerkt, jedes Ver- 
nunfts= und Billigkeitsgrundes. 
Ülber die Frage, ob sich der Papst selber einen 
Nachfolger geben könne, sind die Meinungen ge- 
teilt. Man wird dieselbe nicht absolut verneinen 
dürfen. Da das Wahlrecht der Kardinäle nicht 
auf göttlichem Recht beruht, könnte es ihnen der 
Papst auch wieder entziehen. Auch das Recht des 
römischen Klerus und der römischen Gemeinde 
kann nicht als ein göttliches bezeichnet werden. 
Weiterhin ist der Papst durch die Kanones, welche 
den Bischof verhindern, sich einen Nachfolger zu 
geben, nicht gebunden. Tatsächlich hat auch, ähn- 
lich manchen Bischöfen, Papst Felix III. (526 
bis 530) den Archidiakon Bonifatius mit Erfolg 
zu seinem Nachfolger ernannt. Aber nur in den 
seltensten Fällen wäre das rationell, andernfalls 
irrationell und der Kirche schädlich. Nichts aber 
hindert, daß der Papst mit den Kardinälen über 
seinen Nachfolger verhandelt. 
Literatur (außer der bereits angeführten). Ro- 
caberti, Bibliotheca max. Pontif. (Rom 1698 f); 
Ballerini, De vi ac ratione primatus Rom. Pon- 
titlicum (Verona 1768); Phillips, Kirchenrecht 
(V/VI, 1854/64); Schneemann, Der P. das Ober- 
haupt der Gesamtkirche (1867); Bouix, Tractatus. 
de Papa (3 Bde, Par. 1869/70); Hinschius, Das 
Kirchenrecht der Katholiken u. Protestanten 1 (1869) 
195 ff; Hettinger, Kirchl. Vollgewalt des Apostol. 
Stuhls (21887); Palmieri, Tractatus de Rom. 
Pontifce (Rom 21887); Giobbio, Lezioni di 
diplomazia ecclesiastica (ebd. 1899). — Zur 
P. wahl; Holder, Die Designation der Nachfolger 
durch die Päpste (1892); Wahrmund, Die Bulle 
„Aeterni Patris Filius“ u. der staatliche Einfluß 
auf die P. wahlen, im Archiv für kathol. Kirchen- 
recht LXXII (1894) 201 f; Sägmüller, Das Recht 
der Exklusive in der P.wahl, ebd. LXXIV (1895) 
193 f; Hollweck, Kann der P. den Nachfolger be- 
stimmen 7 ebd. LXXIV (1895) 329 ff; Wurm, Die 
P. wahl, ihre Gesch. u. Gebräuche (1902); Gaugusch, 
Das Rechtsinstitut der P.wahl (1905); Eisler, 
Das Veto der kathol. Staaten bei der P.wahl seit 
dem Ende des 16. Jahrh. (1907). [Sägmüller.) 
Paragium s. Apanage. 
Paraguay. I. Geschichte. Die Spanier 
entdeckten 1515 die La Plata-Mündung und er- 
oberten seit den 1530er Jahren, den Parand und 
Paraguay aufwärts dringend, das Innere. Haupt- 
stadt wurde hier das Mariä Himmelfahrt 1537 
angelegte Fort Asunciön, 1547 zugleich Bistum. 
Nach älterem Sprachgebrauch bezeichnete Para- 
guay das ganze spanische Kolonialreich im süd- 
lichen Südamerika bis zu den Anden, also auch 
Argentinien (ohne Patagonien), Uruguay, einen 
großen Teil Bolivias und den Südwesten Bra- 
siliens. 1615 wurde es in die Gouvernements 
Rio de la Plata und Paraguay geteilt; beide 
unterstanden dem Vizekönig von Peru, bis 1776 
in Buenos Aires ein eignes Vizekönigreich ge- 
gründet wurde. In der Mission waren Franzis- 
kaner, Mercedarier und Dominikaner tätig. Doch 
Paragium — Paraguay. 
  
1558 
vermochten weder sie noch die Regierung in Ma- 
drid die Eingebornen genügend zu schützen. Die 
spanische Herrschaft beruhte auf dem System der 
Kommanderien: die Indianer wurden als Grund- 
hörige einer encomienda zugeteilt, deren Herr 
von ihnen willkürlich Dienste und Abgaben for- 
derte, und so entwickelte sich die drückendste Leib- 
eigenschaft. 1587 kamen die ersten Jesuiten nach 
Paraguay, und 1605 wurde eine eigne Ordens- 
provinz Paraguay errichtet. Die Jesuiten traten 
kräftiger für ihre neubekehrten Schützlinge ein, und 
als sie 1609 für die Mission unter den noch nicht 
unterworfenen Guarani berufen wurden, stellten 
sie die Bedingung, die Bekehrten in Flecken sam- 
meln und unabhängig von den Spaniern in den 
Städten und Forts für den König regieren zu 
dürfen. Da das Gebiet ohnehin wegen Mangels 
an Edelmetallen nichts eintrug, gingen der Gou- 
verneur und König Philipp III. darauf ein. Als 
Schöpfer dieser Idee werden zwei Italiener, die 
PP. Cataldino und Maceta überliefert. Damit 
war der Grund zur „christlichen Republik“ der 
Jesuiten in Paraguay gelegt. Die meisten 
Missionen befanden sich im Gebiet der Guarani, 
deren Sprache durch die Jesuiten zur Schrift= und 
Verkehrssprache der La Plata-Länder wurde, so- 
dann bei den Mokowi, Abiponen und Chiqui- 
tos. Am dichtesten waren die Niederlassungen 
beiderseits des Uruguay; im heutigen Staat Para- 
guay waren nur wenige. Das Missionsgebiet 
erstreckte sich über den westlichen Teil der bra- 
silianischen Staaten Parand, Säo Paulo und 
Rio Grande, das östliche und südliche Paraguay, 
den nordöstlichen Teil des argentinischen Staats 
Corrientes und am Bermejo und Pilcomayo auf- 
wärts bis nach Bolivia hinein. Die Indianer 
waren keine wilden Stämme, sondern gutmütig 
und fügsam, sorglos, arbeitsschen und genuß- 
süchtig, solange sie zu essen und zu trinken hatten. 
Die Hauptfeinde der Jesuiten waren die Spanier 
selbst und die Paulisten oder Mamelucken, die 
portugiesisch-indianische Mischbevölkerung des 
Raubstaats Säo Paulo, die oft Menschenjagden 
und Plünderungszüge in das Gebiet der Reduk- 
tionen unternahmen, weshalb die Jesuiten für 
ihre Indianer von der Regierung das Recht er- 
wirkten, Feuerwaffen zu tragen. 
Die Indianer wurden in großen Dörfern von 
2500 bis 7000 Einwohnern angesiedelt, welche 
Reduktionen hießen. Zur Zeit der höchsten 
Blüte waren es etwa 70, die Gesamtbevölkerung 
vielleicht 200 000. Die Reduktion war regel- 
mäßig quadratisch angelegt und von einer Schutz- 
hecke umgeben; in der Mitte befanden sich Kirche, 
Mission mit Garten, Schule, Witwenhaus, Ge- 
meindespeicher, Werkstätten usw. Da die Indianer 
erst daran gewöhnt werden mußten, regelmäßig zu 
arbeiten und mit dem Ernteertrag hauszuhalten, 
war in den jüngeren Reduktionen alles Land Ge- 
meindeeigentum und wurde gemeinsam bewirt- 
schaftet; erst mit der Zeit bekamen auch einzelne
	        
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