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gerichte, die allgemeine Schulpflicht usw. ein. Sein
diktatorisches Regiment machte ihm jedoch viele
Feinde, auch gab man ihm mit Grund die Mit-
schuld an der finanziellen Mißwirtschaft. In der
Nacht vom 22./23. Febr. 1866 wurde er durch
eine Verschwörung zur Abdankung gezwungen und,
nachdem der Graf von Flandern auf Wunsch der
Mächte eine Wahl abgelehnt hatte, auf Anregung
Napoleons der Prinz Karl von Hohengollern
durch Volksbeschluß am 20. April zum erblichen
Fürsten ausgerufen. Während die Mächte noch
zögerten, reiste er auf Rat Bismarcks incognito
durch Osterreich und zog am 22. Mai in Bukarest
ein. Am 12. Juli wurde eine neue Verfassung
angenommen und damit das parlamentarische
Regime eingeführt. Die Pforte erkannte ihn am
21. Okt. als erblichen Fürsten und zugleich end-
gültig die Union (bei Cusa nur auf Lebenzszeit)
an, aber unter scharfer Betonung des Vassallitäts-
verhältnisses und unter Verpflichtung zu 4 Mill.
Piastern Tribut.
Gleich zu Beginn seiner Regierung machte Ru-
mänien schwere Krisen durch infolge der Händel
der Parteien (Weiße oder Konservative unter
Catargiu, Rote oder Liberale unter Bratianu,
Radikale unter Rosetti) und des Zusammenbruchs
des Strousbergkonsortiums (1870), das mit staat-
licher Zinsgarantie einen Teil der Bahnbauten
übernommen hatte. Der Fürst dachte wiederholt
an Abdankung, doch schuf das Ministerium Ca-
targiu 1871/76 wieder stabile Zustände und eine
Reihe von Reformen, namentlich im Finanzwesen
(Tabakmonopol, Branntweinlizenz). 1876 kamen
die Liberalen unter Bratianu zur Regierung (bis
1888). Unter ihm errang Rumänien seine Un-
abhängigkeit durch Beteiligung am Krieg Ruß-
lands gegen die Türkei, wofür es durch die per-
sönliche Tätigkeit Karls militärisch vorbereitet war
(Militärgesetz vom 13. Juni 1868 nach preußi-
schem Muster). Die Unabhängigkeit wurde gleich
zu Beginn des Kriegs am 22. Mai 1877 aus-
gerufen und durch die Berliner Kongreßakte vom
13. Juli 1878 anerkannt, mußte jedoch durch Ab-
tretung des 1856 gewonnenen Teils von Bessara-
bien an Rußland gegen die wenig wertvolle
Dobrudscha und (18. Okt. 1879) durch Anerken-
nung der Gleichberechtigung der Juden erkauft
werden. Am 26. März 1881 erfolgte die Er-
hebung zum Königreich. Durch Rußland ent-
täuscht, schloß sich Rumänien seitdem an Osterreich
und Deutschland an (Besuche Karls in Wien und
Berlin 1883). 1882/85 wurde die Unabhängig-
keit der rumänischen Kirche vom Patriarchat in
Konstantinopel erwirkt, 1883 ein katholisches Erz-
bistum in Bukarest geschaffen. Seit 1888 wech-
seln wieder Liberale (Führer Demeter Sturdza,
seit 1909 Joan Bratianu) und Konservative (unter
Cantacuzino) in der Regierung ab. Von den Kon-
servativen hat sich wiederholt eine jungkonservative
Gruppe (Junimisten) unter P. Carp, 1908 eine
an Bedeutung wachsende konservativ-demokratische
Rumänien.
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Partei (oder Takisten) unter Take Jonescu ab-
getrennt. Infolge des im Frühjahr 1907 aus-
gebrochenen Bauernaufstands wurden durch die
Ministerien Sturdza und Bratianu mehrere agra-
rische Reformgesetze erlassen, um die Bauern gegen
Ausbeutung durch Dienst= und Pachtverträge und
durch Juden und Schnapsschenken zu schützen:
Schnapsschenkmonopol für die Gemeinden, Gesetze
über Dienstverträge, Minimalarbeitslohn und
Maximalpacht, Erleichterung des Landkaufs durch
Gründung einer Ruralkasse, hypothekarischen
Kredit. Unfall-, Alters-, Invaliditätsversicherung
und ein Gesetz über Schiedsgerichte zwischen Ar-
beitgebern und Arbeitern wurden 1910 eingebracht.
II. Fläche und Bevölklkerung. Der Flächen-
inhalt des Königreichs beträgt 131 353 qkm, die
Bevölkerung 1899: 5 956 690 Seelen (45 auf
1 qkm); davon entfallen von den drei Land-
schaften, in die Rumänien zerfällt, auf die Moldau
382249 qkm mit 1848 122 Einw., auf die
Walachei, die durch den Altfluß in die Große
(Muntenia) und Kleine Walachei (Oltenia) ge-
teilt wird, 77 593 qkm mit 3840 760 Einw.,
und auf die Dobrudscha, die geographisch, ethno-
graphisch und geschichtlich gegenüber den beiden
andern Landesteilen eine Besonderheit bildet,
15 536 qkm mit 267 808 Einw. Die Bevölke-
rung wird für 1909 auf 6771 800 Köpfe be-
rechnet. Gegenüber 1859, in welchem Jahr die
drei vereinigten Fürstentümer 3 864 900 Einw.
zählten, beträgt der Zuwachs an 75% , wozu
außer der natürlichen Volksvermehrung (jährliche
Geburtenzahl im Mittel 39,2 % , Todesfälle
25,3 /% der Bevölkerung) die Zuwanderung frem-
der Elemente beigetragen hat. Die Volksdichte ist
am geringsten in der Dobrudscha und den an-
grenzenden Bezirken Braila und Jalomita (unter
20 auf 1 qkm), am größten in der Hügelregion
und besonders auf den Terrassen längs der Fluß-
täler (Bezirke Ilfov 90, Prahova 66, Josi 62,
Dombovita 61). Über / der Bevölkerung
(81,2 %) wohnt auf dem Land (2408 Land-
gemeinden), nur 18,8 % in den 71 Stadt-
gemeinden, die zum großen Teil ebenfalls länd-
lichen Charakter tragen. Das männliche Geschlecht
(100 männliche auf 97 weibliche Einw.) über-
wiegt im ganzen Land, außer in zwei Bezirken. —
Nach der Religion waren 5 451 787 (91,5%)
Griechisch-Orthodoxe, 149 667Katholiken (2,5%),
22749 Protestanten, 15.094 Lippowaner, 5787
Armenier, 266 652 Israeliten, 44732 Moham-
medaner, 222 Angehörige sonstiger Kulte. Die
Katholiken leben meist in den Städten und bilden
nur in einigen Dörfern in den Bezirken Bacau
und Roman die Mehrheit. Die Juden sitzen haupt-
sächlich in der Moldau, wo sie in einzelnen Städten
und Märkten über die Hälfte der Bevölkerung
ausmachen und vielfach Handel und Kleinhand-
werk ganz in Händen haben; sie werden meist noch
als Fremde betrachtet und haben nur zu geringem
Teil das Bürgerrecht erlangt. Ethnographisch be-