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Königlich=Baierisches
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Negierungsblat t.
XXXV. Stück. München,
Mittwoch den 3o. August 1815.
Bekanntmachungen.
(Die Erldschung des Adels Prädikars bei nicht
gehbrig erhobenem Matrikel Ertrakte betreffend.)
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
In Regierungsblatte v. J. 1813 S. 359
sind die adelichen Geschlechtshäuser hinreichend
belehrt worden, daß die auf erfolgte Erinnerung
nicht erhobenen Matrikel Extrakte
als ver fallen behandelt werden müßten;
und durch einen Beschluß im nämlichen
Jahrgange des Regierungsblattes S. 870.
ist den Interessenten erklärt worden, daß auf
einen solchen Vorgang in der Adelsmatrikel
die förmliche Erlöschung und die Ausschreibung
des hiemit angenommenen Adels-Verzichtes
erfolgen würde.
Da nun so eben der öffentliche Druck
des Adelsbuches beginnen soll, so wird das
Reichs Heroldenamt angewiesen, bei allen
jenen Interessenten, welche zwar als immatrkulirt
anzuführen wären, die Erhebung
des Ertrakts aber unterlassen, das Wort:
“verfallen, beizusezen; wonach der fernere
Fortgebrauch des adelichen Drädikats
in so lange als unterbrochen angesehen wer'-den
muß, als nicht im Regierungsblatte
durch ein öffentliches Ausschreiben die Wiederherstellung
beurkundet ist.
bünchen den 25. August 1815.
Graf von Montgelas.
Durch den Minlster
der General Sekrerär
von Baumiller.
Pfarreien und Benefizien
Erledtgungen.
Im Rezatkreise:
1) Das zweite Diakonat zu Neustadt an der
Nisch. ) «
Durch die Beförderung des Syndiakonus
Hohenner auf die Pfarrei Ickelheim
ist das zweite Diakonat zu Menstadt an
der Aisch erlediget worden, dessen Ertrag
auf 411 fl. s44 kr. berechnet ist.
Im Regenkreise:
2) Die Pfarrei Etzelwang.
Durch die Beförderung des Pfarrers
Novpitsch ist die protestantische Pfarret
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