ungeschmälert erhalten bleiben sollen. In der klaren Erkennt
nis dieser Voraussetzungen und Tatsachen läßt sich der König
die Erhaltung vor allem dieses wichtigen Rechtes in besonderem
Maße angelegen sein. So tat er es kund in der Thronrede bei Er-
öffnung des Landtages am 15. November 1915: „Meine NRe-
gierung wird es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben be-
trachten, im Einvernehmen mit der Reichsverwaltung Be-
einträchtigungen
der bundesstaat-
lichen Finanz-
rechte auf dem Ge-
biete der direkten
Steuern entge-
genzutreten.“
Die Fürsten aus
dem Hause Wettin
waren zu allen Zei-
ten ihres Volkes „Her-
zöge“ in dem alten
ursprünglichen Sinne
der Verkörperung der
Liebe und Treue zur
engeren Heimat. Der
Raum ist zu kurz, um
noch weiter den Be-
tätigungen des stam- Schloß und Dom zu Meißen.
mestreuen Berant-
wortlichkeitsgefühls unseres Königs nachzugehen. Eins aber ver-
dient gerade heute noch besonderer Erwähnung. Wenn heute
zwischen Deutschland und SOsterreich - Ungarn eine so unzerstör-
bare Einheit besteht, daß der Name „Bündnis“ kaum noch eine
Bezeichnung dafür ist, wenn das, was uns heute eint, nichts Diplo-
matisches mehr an sich hat, sondern wie eine geschichtliche Selbst-
verständlichkeit und lebendige Notwendigkeit empfunden wird, so
wollen wir nicht vergessen, daß an der Uberwindung früherer Miß-
verständnisse und an der Entwickelung unserer Freundschaft bis zu
ihrer heutigen Innigkeit die sächsischen Könige als Wettiner
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