gewendet werden mußten, worin die Kosten der allgemeinen
Landesbewaffnung und der Kriegsschäden nicht inbegriffen
sind, die auf mindestens das dreifache zu schätzen waren,
für iene Jeit kaum geringere Summen als die jetzigen Mil-
iarden.
In Leipzig zuerst, dann in Freiberg, in Dresden, in Zittau
und anderen Städten bildeten sich solche „Vereinigungen
edler Frauen und Mädchen zur Unterstützung der für die
gerechte Sache Kämpfenden und Leidenden“. Unbemittelte
Jünglinge sollten Unter-
335
tätigkeit des Vaterlandes zu erhalten — hofft man zu
erreichen, indem man Invaliden, welche ein Handwerk
zu betreiben berechtigt, jedoch sich das nöthige Handwerks-
zeug und Material anzuschaffen außer Stande sind,
hierzu mit dem erforderlichen Gelde oder doch mit einem
bedeutenden Beytrage zu den Kosten versieht; Witwen,
die Gelegenheit haben, irgend ein Gewerbe, z. B. einen
Höker= und Obstkram und dergleichen anzufangen, etwas
zur Anlage desselben gibt. Für Knaben, welche bey einem
Lehrherrn ein Handwerk
stützung für Ausrüstung und
Waffen, Berwundete Pflege,
die armen Familien der im
heiligen Kampfe Gefallenen
Hilfe erhalten. Wenn die
Kriegsinvaliden-Fürsorge
da zunächst nicht erwähnt
wird, so ergab sie sich doch
schließlich von selbst, wie
z. B. aus der Bekannt-
machung des Generalinten-
danten der Kgl. Sächsischen
Armee vom 30. Juli 1815
aus Dresden hervorgeht.
Es wurden nämlich in
Dresden von den Rück-
ständen der eingelaufenen
freiwilligen Gaben, die nach
oder eine Kunst erlernen
sollen, die bey der Auf-
nahme in die Lehre er-
forderlichen Gelder be-
zahlt, und sie zur Anschaf-
fung etlicher Kleidung und
Wäsche in den Stand setzt.
Diese Fälle werden hier
nur Beyspielsweise an-
geführt, indem noch viel
mehrere denkbar sind, in
welchen nach Verschieden-
heit der Verhältnisse, einer
Person durch eine etwas
bedeutendere, nicht für
das Bedürfniß des
Augenblicks berech-
nete Unterstützung auf
Verteilung für die obigen
Zwecke übrigblieben, ver-
ausgabt:
an 13 Verstümmelte à 20 oder 10 Taler 240 Taler
„ 12 schwer Blessierte à 6 bis 15 „,„ 115 „
„ 138 Blessierte à 5 Taler 600 „
„ 4 Witwen und 2 Waisen Gebliebener 00 ,
„ 3 Frauen und 2 Kinder Vermißter 50 „
Für künstliche Füße und Stelzfüßee 30 „
Eine besondere Rolle, fast könnte man sagen die des
jetzigen Heimatdankes, spielten die Freimaurer in
Sachsen. Sie faßten sofort die Unterstützung Invalider und
deren Hinterbliebener als festen und einzigen Zweck ins Auge.
„Der“ Komitee zur Unterstützung der verwundeten vater-
ländischen Krieger berichtet 1816 über diese Tätigkeit Fol-
gendes: „In einer Freimaurer-Logenversammlung der großen
Landesloge von Sachsen wurde am 290. Oktober 1812 die
Veranstaltung einer Sammlung für die schwerverwundeten
Krieger und Hinterlassenen der Gebliebenen in Vorschlag
gebracht. Der Aufruf war vom besten Erfolg gekrönt und
richtete sich an die Mitglieder und an die Allgemeinheit.
Ohne Mitwirkung irgendeiner obrigkeitlichen Behörde wurde
eine Privatunternehmung ausgeführt, bei welcher Sachsens
Bewohner ihre Vaterlandsliebe, ihren Gemeinsinn, ihre Be-
reitwilligbeit, Leiden zu mildern und Bedürftigen die hel-
fende Hand zu reichen, abermals auf eine höchst merkwürdige
Art bekundeten und den Händen einiger Privatpersonen be-
deutende Summen — rund 22 000 Taler — anvertrauten.“
Es wurden für jeden verwundeten und zum ferneren Mili-
tärdienst unfähigen Soldaten nach Beschaffenheit der Wun-
den 2 Taler 12 Groschen, " Taler, auch 10 Taler, ins-
gesamt 10 770 Taler verteilt. Nach welchen Grundsätzen
man den Rest von über 11000 Talern noch zu verwenden
gedachte, darüber sagt eine Bekanntmachung im General-
Gouvernementsblatt für das Königreich Sachsen:
„Diesen Zweck — das Schicksal einiger der Würdigsten
und Bedürftigsten von denen, welche auf diese Gelder
Ansprüche haben, theils auf Lebenzzeit, theils so lange,
bio für sie anderwärts her eine Unterstützung zu hoffen
ist, zu sichern und ihnen ein bleibendes Denkmal der Wohl-
Invalidenoffiziere und Invalid um 1802
längere Zeit, vielleicht für
das ganze Leben, geholfen
werden kann.“
Wir haben hier also schon den Grundsatz der Beihilfe
zum Zweck der Einführung in eine nutzbringende Tätig-
beit, auf den mit Recht heute so großer Wert gelegt wird,
wie denn jenen Tagen auch die Sorge um die Berufsertüchti-
gung durch Berufsberatung und Berufsschulung, ebenso wie
die Ansiedlung, die Befreiung von Steuern, die Erleichterung
des Eintrittes in Berufe mit Vorschulungs= oder Kon-
zessionszwang, die Blindenfürsorge u. a. nicht fremd waren.
Schließlich blieb die ganze Geistesrichtung nicht ohne
Einfluß auf die Invalidenfürsorge durch die Gesetzgebung.
Was einst Vergünstigung, Gnade war, das wurde jetzt
zum gesetzlich festgelegten Anspruch, wenngleich
die Bezeichnung Gnadentaler oder Gnadengeld noch viel-
fach beibehalten wurde. Das von Friedrich August dem Ge-
rechten unterm 28. September 1 816 erlassene „Restkript an
die Kriegs-Verwaltungskammer“ regelt im wesentlichen wie
das heutige Gesetz, die Versorgung der Invaliden. Inva=
lidität setzt von den Militär-Gesundheitsbeamten und den
vorgesetzten Behörden anerkannte Dienstbeschädigung voraus.
Völlig unbrauchbare, pflegebedürftige Invaliden wurden,
wenn nicht bei Verwandten, in öffentlichen Versorgungs-
anstalten untergebracht und erhielten 40 Taler jährlich; fast
oder ganz Erwerbsunfähige konnten bis 24 Taler erhalten,
Halbinvalide dagegen nur Freischeine zu ungehinderter Be-
treibung ihres Gewerbes, nötigenfalls eine „Gratifikation“
von 10—20 Talern. Während für die Offiziere die nach
dem Reglement von 1764 zu bemessenden Pensionen noch
der jedesmaligen königlichen Entschließung unterliegen und
ebenso die für Mannschaften mit 35—40 jähriger Dienst-
zeit, wurden die eigentlichen Invalidengelder der
Kriegs-Verwaltungskammer übertragen. Insbe-
sondere verdient aber eine hier zuerst ausgesprochene grund-
sätzliche Bestimmung hervorgehoben zu werden, die von
größter Bedeutung für die wichtigste Grundlage einer zu-
friedenstellenden Lösung der Invalidenfürsorge, für den Ge-
sundheits= und Arbeitsfoillen ist, nämlich der Saß „wir
sind auch nicht gemeinet, den in diesem Maße mit Pension
versehenen Invaliden sothane Wolthat, wegen in der Folge