fullscreen: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

22. 
XXXI. 445 
. die Direktion der Sternwarte bei Heidelberg, 
. die Direktion der psychiatrischen und Nervenklinik Freiburg, 
. die Direktion der Universitäts-Augenklinik Freiburg, 
die Frauenklinik Freiburg, 
23. die Ohrenklinik Freiburg, 
. die dermatologische Klinik Freiburg, 
. das pathologische Institut Freiburg, 
26. das hygienische Institut Freiburg, 
. das pharmakologische Institut Freiburg, 
28. das geographische Institut Freiburg, 
.#das mathematisch-physikalische Institut Freiburg, 
30. das geologische Institut Freiburg, 
. das botanische Institut einschließlich des botanischen Gartens in Freiburg, 
der Senat der Technischen Hochschule, 
3. die Bibliothek der Technischen Hochschule, 
. das elektrotechnische Institut der Technischen Hochschule, 
. das botanische Institut einschließlich des botanischen Gartens der Technischen Hochschule, 
. die Direktion der Akademie der bildenden Künste, 
Hdie Hof= und Landesbibliothek, 
. die zoologische Abteilung des Naturalienkabinetts, 
. die geologisch-mineralogische Abteilung des Naturalienkabinetts, 
. der Konservator der kirchlichen Denkmäler der Kunst und des Altertums, 
. der Oberschulrat, 
. die Kreisschulämter, 
die Lehrerseminare Ettlingen, Karlsruhe 1 und II, Freiburg und Heidelberg, sowie die 
Lehrerbildungsanstalt Meersburg, 
die Zentralschulfondsverwaltung. 
IV. Im Geschäftskreis des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: 
— 
Ot 
46. 
47. 
48. 
49. 
50. 
52. 
54. 
. das Ministerium (einschließlich des Rheinschiffahrtsbevollmächtigten, der technischen Referenten 
und des Apothekenvisitators 1), 
die Landeskommissäre, 
der Verwaltungsgerichtshof, 
der Verwaltungshof, 
das Generallandesarchiv, 
das Obereichungsamt, 
51. der Dampfkesselinspektor zur Überwachung der Privat= und Anschlußbahnen, 
die Fabrikinspektion, 
das Landesversicherungsamt, 
die geologische Landesanstalt,
	        
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