32. KARTENAUSGABE
Dieser Ausweis ist bei allen Karten=
Angelegenheiten und bei Zuzußs= Nr.
Umzugs= u. Wegzugsmeldungen
der Kartenslelle mit vorzulegen
Strae und Hausnummer:
Name des Hausbalts:
SORGEALIIG AUFZUBEWAHREN
HAUSHALTMITGLIEDER;
Säuglinge bis zu ¼ Jahr, 81—
Säuglinge über ¼ bis zu 1 Jahr, 82
Kinder über 1 bis 2 Jahre,
Kinder über 2 bis 4 Jahrc,
K 1
Kinder über 4 bis 6 Jahre. K 2
über 6 Jahre alte Mitglieder,
WrREECHNIS DER AMMAI (JUN 1919 AUSCEGEBEREN *EElG —
Weißbrotkarten
Zwicbackkarten
Brotkarten für 2 bis 0 Jahre alte Kinder
Brotkarten für über 6 Jahre alte Ver-
s orgungsberechtigte
Ergänzungsbrotkarten für über 4 bis
6 Jahre alte Kinder
Zuckerkarten
Lebensmittelkarten für Kinder bis zu
¼ Jahr, §1
Lebensmittelkarten für Kinder von
über ¼ bis 1 sahr, § 2—
Lrebensmittelkarten für Kinder von
über. 1 bis 2 Jahren, § 3
andestettkarten
Wochenkartobelkarten
Keichslleischkarten für Kinder bis zu
6 Jahren alt
Reichsfleischkarten für über 6 Jahre
alte Versorgungeberechtigte 6
Milchgotscheine
lür Juli
für Fuli
graue Milchkart., /# Im.
violette Milchk., ½ Im.
gelbe Milchkarten, ½ 1
hellrote Müchkarten, ¼ 7
Allgemeine Lebensmittelkarten lür
über 2 bis 6 Jahre alte Kinder
Allgemeincllebensmittelkarten fürüber
6 lahre alte Versorgungsberechtigte
1 2 3
Boc Ausfüllung ddleses Bezugescheins sind dle auf der Rückfeite angegebenen Vorschriften genau durchzulesen! Die Gewerbetreibenden haben insbe,
sondere Liffer 6 bis 9 zu beachten, bei Gloffen auch die StoskhöchstmaßBekanntmachung (Milteilungen der Reichsbelleidungsstelle Nr. 9, G. 2) und die
- Glosshöchstmaßliste(BeiiqgezuAlllteilutsgenjir.guadAendeningenianttellungenAr-10-21u.36).
. „ II
Bezugsschein Al Reschsbeklelbungsstelle
WVor--, Zuname und Sianb (stels auzu-
geben)) — bzw. Jirma — Wohnort, (falls 1 bes
dieser verschieden vom Ort der ausfer= Ankrag-
tigenden Zehörde), Straße u. Hausnum= 1 slellers
mer (bei größeren Orten stets anzugeben)
(Bor- und Zuname bes Familienmilgliedes — bis
zum 18. Lebensjahre steio auch Angabe des Alters
bzw. Art des Belrlebes)
egenstand: Angabe, wlediel
c, Paar oder Meter — nur
Buchslaben — genaue Be-
zeichnung der Ware, bei Gioff-
imengen auch Argabe bes Zwedẽ.
Zei Stoffbewllligung isl aus-
schließlich höchstens das in der
Tiste der Stoffhöchstmaße um-
rahmte und fetlgebruckte Nor-
malmaß zu vermerken)
Jeder Bezugs-
schein darf
nur auf
eine Waren-
orl lauten!
Sie he Rũ
Ziffer 4 und sd.
Nurauf ie Zeile schreiben!. Ceere Zeilen-
sind mll Strich zu
slien!
Oie Nolwendigtelt der Anschaffung wird hiermit bescheinigt).
(Stempel der ausfertigenden Behörbe) Auagefertigt:
25
-
S —.
Reichsstelle für Schuhversorgung.
Schuhbedarfsschein.
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Aung bei der 3
Bezugsscheine der Reichsbekleidungsstelle und Lebensmittelausweis