Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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§ 15. In den Plenarversammlungen führt der Präsident 
des Verwaltungsraths, welchen dieser aus sich zu wählen hat, 
den Vorsitz und leitet die Verhandlung, deren Hauptergebnisse 
durch einen zu wählenden Sekretär niedergeschrieben werden. 
Der Unterzeichnete beehrt sich nun, seine hochgeehrten Mit- 
bürger zur Theilnahme an diesem Unternehmen einzuladen und 
diejenigen Herren, welche Lust tragen, demselben beizutreten, zu 
ersuchen, sich am 
26. d. M. Nachmittags 3 Uhr 
in dem Saale des Gasthauses zum .. dahier einzufinden, um 
als Verein sich zu constituiren und sofort die erforderlichen Be- 
schlüsse zu fassen. 
N., den 4. Aug. 18. F. G. 
51. 
Protokolle 
werden gewöhnlich halbbrüchig geschrieben; auf die linke Seite 
oben werden die anwesenden, beurkundenden Personen verzeichnet, 
auf die rechte Seite kommt der eigentliche Inhalt. Zuerst wird 
rechts oben Ort, Tag und Jahr und, wenn es darauf anzu- 
kommen hat, Stunde und Minute bemerkt; dann werden die 
Personen, deren Angabe niederzuschreiben ist, nach Alter, Stand, 
Gewerbe, Religion, Wohnort bezeichnet, und hierauf folgt die 
Veranlassung des Protokolls und dieser die aufzunehmende Sache. 
Den Schluß macht die Bemerkung, daß das Protokoll der an- 
wesenden Person (den anwesenden Personen) vorgelesen, und 
daß es von ihr (ihnen) genehmigt und unterzeichnet worden sei. 
Der Erklärende unterschreibt oder unterzeichnet das Protokoll, 
und in letzterem Falle beurkundet diese Unterzeichnung der Pro- 
tokollführer durch den zu den Kreuzen oder sonstigen Zeichen 
gemachten Zusatz: „Handzeichen des N. N.“ 
Um Klarheit und Deutlichkeit in ein Protokoll zu bringen, 
ist erforderlich, daß man den zu Vernehmenden über die zu er- 
klärende Sache hört, ehe man zu schreiben beginnt. Man läßt 
sich die Sache erzählen, sucht durch Fragen dieselbe möglichst 
klar zu machen, und darf besonders bei Personen, welche eine 
schlechte Erzählungsgabe haben, die Geduld nie verlieren, weil 
man durch Ungeduld dergleichen Personen verwirrt macht, 
oft ganz außer alle Fassung bringt. Nachdem man sich mit 
aller Bestimmtheit von dem überzeugt hat, was die Person zu 
sagen hat, schreitet man zur Niederschreibung desselben, wobei 
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