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sitätsstudiums; nach der Erstehung der ersten
höheren Justizdienstprüfung werden die Kandi-
daten zu „Referendaren“ (nicht etwa Gerichts-
oder Justizreferendar) bestellt. Die 2. Prüfung
findet jährlich zweimal in Stuttgart statt vor
einer Prüfungskommission, welche vorzugsweise
aus Mitgliedern des Oberlandesgerichts besteht.
Die Referendare werden nach 3jährigem Vor-
bereitungsdienst zu dieser Prüfung zugelassen und
erlangen mit Erstehung derselben den Titel:
„Gerichtsassessor“. Die niedere Justizdienst-
prüfung findet in der Regel einmal jährlich in
Stuttgart statt; die Zulassung zu derselben ist
abhängig insbesondere von der Erstehung der ein-
jährig-freiwilligen Prüfung, von dem Nachweis
einer mindestens 5jährigen praktischen Vorbildung
im württ. niederen Justizdienst und dem Nach-
weis einer einmaligen ordnungsmäßigen Teilnahme
an dem staatlichen Unterrichtskurs für Notariats-
kandidaten.
Unter dem Justizministerium steht das Straf-
anstaltenkollegium, eine kollegial gebildete,
dem Justizminister unmittelbar unterstellte T,an-
deszentralstelle. Es besteht aus höheren Richtern
sowie aus Beamten der Departements der Justiz,
des Innern und der Finanzen; außerdem gehören
ihm als außerordentliche Mitglieder an: 2 Geist-
liche, 1 Arzt, 1 Bauverständiger und 1 Fabrikant.
Aufgabe desselben ist die ökonomische und polizei-
liche Verwaltung sämtlicher Strafanstalten sowie
die Sorge für die Einrichtung und Erhaltung der
amtsgerichtlichen Gefängnisse. An Strafanstalten
hat Württ.: das Zellengefängnis in Heilbronn,
das Zuchthaus in Ludwigsburg mit der Straf-
anstaltaufdemHohenasperg für die Zucht-
hausgefangenen männlichen Geschlechts, das Lan-
desgefängnis in Hall mit der Filialanstalt zu
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