Einmarsch
deutscher
Truppen in
Luxemburg.
342 2. August
Der Präsident der luxemburgischen Regierung, Eyschen, an
die Minister des Aeusseren der Garantiemächte und
Belgiens.
Graubuch Nr. 18. Blaubuch Nr. 14/7. (Gelbbuch Nr. 131.
Luxembureg.
Ich habe die Ehre, Euer Exzellenz folgende Tatsachen
zur Kenntnis zu bringen: Sonntag den 2. August, früh mor-
sens, sind die deutschen Truppen nach den der Grossherzog-
lichen Regierung bis zur Stunde zugegangenen Nachrichten
über die Wasserbilliger sowie über die Remicher Brücke in
das luxemburgische Gebiet gedrungen und richten sich nament-
lich nach dem Süden des Landes und nach der Stadt Luxem-
burg, der Hauptstadt des Grossherzogtums. Eine ge-
wisse Anzahl von Panzerzügen mit Truppen und Munition
ist auf der Eisenbahnlinie von Wasserbillig nach Luxem-
burg befördert worden, wo man sie jeden Augenblick erwar-
tet. Diese Tatsachen enthalten zu der durch den Londoner
Vertrag vom Jahre 1867 gewährleisteten Neutralität Luxem-
burgs im schroffen Widerspruch stehende Akte. Die luxem-
burgische Regierung hat nicht verfehlt, bei dem Vertreter
Seiner Majestät des Deutschen Kaisers in Luxemburg ener-
gisch gegen diese Aggression zu protestieren. Ein gleicher Pro-
test- wird telegraphisch dem Staatssekretär des Auswärtigen
Amtes in Berlin übermittelt werden.')
inzwischen den Auftrag erhalten, falls die Russische Regierung inner-
halb der ihr gestellten Frist Keine befriedigende Antwort erteilen
würde, ihr zu erklären, dass wir nach Ablehnung unserer Forderung
uns als im Kriegszustand befindlich betrachten. Ehe jedoch eine Mel-
dung über die Ausführung dieses Auftrages einlief, überschritten rus-
sische Truppen, und zwar schon am Nachmittag des 1. August, also
desselben Nachmittags, an dem das eben erwähnte Telegramm des
Zaren abgesandt war, unsere Grenze und rückten auf deutschem Ge-
biet vor. Hiermit hat Russland den Krieg gegen uns begonnen.»
Grb.18,Bib. Nr. 147, Gib. 131. ') Gegen die Verletzung der
luxemburgischen Neutralität durch Deutschland wurde von England
kein Einspruch erhoben. Auf diese Verletzung, die der Reichskanzler
in seiner Rede vom 3. August ausdrücklich als solche anerkannte, be-
ziehen sich noch folgende Stücke der diplomatischen Sammlungen:
Gb. Nr. 132, 133, 136, 140, 156, Grb. Nr. 66, Bib. 148. Die luxemburgische
Regierung setzte dem Einmarsch der deutschen Truppen keinen Wider-
stand entgegen. Die Grossherzogin und der Staatsminister erhielten
ihren Protest dagegen aufrecht. Die deutsche Regierung zahlte eine
Indemnität für die Verpflegung der Truppen und allen Schaden, der
dem Lande aus der Besetzung erwachsen konnte.