Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

4. August 357 
  
  
Die Regierung der Republik sieht sich unter diesen Be- 
dingungen gezwungen, ihrerseits zur Waffengewalt zu greifen. 
Sie hat infolgedessen die Ehre, der Regierung von .... 
hiermit mitzuteilen, dass vom 3. August 1914, 6 Uhr 45 ab 
der Kriegszustand zwischen Frankreich und Deutschland be- 
steht. 
Die Regierung der Republik protestiert bei allen zivili- 
sierten Nationen und besonders bei den Signatarmächten der 
oben erwähnten Konventionen und Verträge gegen Deutsch- 
lands Verletzung seiner internationalen Verpflichtungen; sie 
behält sich alle Repressalien vor, die sie gegebenenfalls gegen 
einen Feind, der sich so wenig um ein gegebenes Wort küm- 
mert, ausführen könnte, 
Die Regierung der Republik, die die Grundsätze des Völ- 
kerrechts zu beachten zgedenkt, wird sich während der Feind- 
seligkeiten unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit, an die von 
Frankreich unterzeichneten Bestimmungen der internationalen 
Konventionen über das Land- und Seekriegsrecht halten. 
Diese Notifikation entspricht dem Artikel 2 der III. Haager 
Konvention vom 18. Oktober 1907 über die Eröffnung der 
Feindseligkeiten und wird ..... überreicht. 
Krieges und nach der negativen Antwort Vivianis statt. Dasselbe gilt 
für die angeblichen Grenzverletzungen, die « verschiedenen Mordtaten 
und Plünderungen>. Was diese Zwischenfälle betrifft, so ist auf die 
Rede des deutschen Reichskanzlers im deutschen Reichstage, am 
4. August 1914, hinzuweisen. Nachdem der Reichskanzler über die 
verneinende Antwort Frankreichs berichtet hatte, erklärte er: 
« Trotzdem gab der Kaiser den Befehl, dass die französische 
Grenze unbedingt zu respektieren sei. Dieser Befehl wurde streng- 
stens befolgt, bis auf eine einzige Ausnahme. Frankreich, das zu der- 
selben Stunde wie wir mobil machte, erklärte uns, es werde eine 
Zone von 10 Kilometer an der Grenze respektieren. Und was geschah 
in Wirklichkeit? Bombenwerfende Flieger, Kavalleriepatrouillen, auf 
reichsländisches Gebiet eingebrochene französische Kompagnien! Da- 
mit hat Frankreich, obwohl der Kriegszustand noch nicht erklärt war, 
den Frieden gebrochen und uns tatsächlich angegriffen. Was jene 
Ausnahme betrifft, so habe ich vom Chef des Generalstabs folgende 
Meldung erhalten: Von den französischen Beschwerden über Grenz- 
verletzungen unsererseits ist nur eine einzige zuzugeben. Gegen den 
ausdrücklichen Befehl hat eine, anscheinend von einem Offizier ge- 
führte Patrouille des 14. Armeekorps am 2. August die Grenze über- 
schritten. Sie ist scheinbar abgeschossen, nur ein Mann ist zurück- 
gekehrt. Aber lange bevor diese einzige Grenzüberschreitung erfolgte, 
haben französische Flieger bis nach Süddeutschland hinein auf unsere 
Bahnlinien Bomben abgeworfen, haben am Schluchtpass französische 
Truppen unsere Grenzschutztruppen angegriffen. Unsere Truppen 
haben sich, dem Befehle gemäss, zunächst gänzlich auf die Abwehr 
beschränkt.>
	        
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