Belgien appel-
liert an die
Garantie-
mächte.
362 4. August
Der belgische Minister des Aeusseren, Davignon, an die
Gesandten Grossbritanniens, Frankreichs und Russlands.
Graubuch Nr. 40.
Brüssel.
Die belgische Regierung bedauert, Ew. Exzellenz mit-
teilen zu müssen, dass heute morgen die deutschen Streit-
kräfte unter Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen in
belgisches Gebiet eingedrungen sind.
Die Königliche Regierung ist fest entschlossen, mit allen
ihr zu Gebote stehenden Mitteln Widerstand zu leisten.
Belgien appelliert an England, Frankreich und Russland,
damit sie als Garantiemächte an der Verteidigung seines Ge-
bietes mitwirken.
Es handelt sich um ein gemeinsames und geschlossenes
Vorgehen, das bezweckt, den von Deutschland gegen Belgien
angewandten Gewaltmassregeln Widerstand entgegenzusetzen
und gleichzeatig die Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit und
Unverletzbarkeit Belgiens für die Zukunft zu sichern.
Belgien schätzt sich glücklich, erklären zu können, dass
es die Verteidigung der Festungen übernehmen wird. ')
land. Nun war er sicher, dass der Krieg, den er am 25. ange-
kündigt, den er allmählich unvermeidlich gemacht, den er am I. August
endgiltig beschlossen hatte, dass der Krieg mit dem ersehnten bel-
gischen Argumeni ihm durch keinen Friedenswunsch Deutschlands
mehr entrissen werden konnte.
Das ist die Bedeutung des englischen Ultimatums. Die eng-
lischen Akten selbst geben ihm diese Bedeutung, d. h. die Akten, so
wie sie während der Krisis entstanden, deren deutliche Sprache auch
der nachträglich in London hergestellte Bericht Sir E. Goschens nicht
abzuschwächen vermag.
So entstand der deutsch-englische Krieg, gegen Deutschlands
Wunsch, auf Grund eines Vorwandes, den England selbst erst ge-
schaffen hatte.
Grb. Nr. 40. ') Dieser Appell an die Garantiemächte erfolgte
nach der Zustellung des englischen Ultimatums an Deutschland.