17. August 369
17. AUGUST
Der japanische Geschäftsträger in Berlin, Baron Funakoshi,
überreicht der deutschen Regierung folgendes Ultimatum. ')
Neuausgabe des Weissbuches, Abschnitt 5, Nr. 2.
erlin.
Die Kaiserlich Japanische Regierung erachtet es in der Japan, als Y Re
gegenwärtigen Lage für äusserst wichtig und notwendig, MasSs- lands, richtet
nahmen zu ergreifen, um alle Ursachen einer Störung des 24 eutschland
Friedens im fernen Osten zu beseitigen und das allgemeine
Interesse zu wahren, das durch den Bündnisvertrag
zwischen Japan und Grossbritannien ins Auge
gefasst ist, um einen festen und dauernden Frieden in Ost-
asien zu sichern, dessen Herstellung das Ziel des besagten
Abkommens bildet. Sie hält es deshalb aufrichtig für ihre
Pflicht, der Kaiserlich Deutschen Regierung den Rat zu er-
teilen, die nachstehenden beiden Vorschläge auszuführen :
Erstens. Unverzüglich aus den japanischen und chine-
sischen Gewässern die deutschen Kriegsschiffe
und bewaffneten Fahrzeuge jeder Art zu-
rückzuziehen und diejenigen, die nicht zurückgezogen
werden können, alsbald abzurüsten.
Zweitens. Bis spätestens 15. September 1914 das ge-
samte Pachtgebiet Kiautschou bedingungslos
und ohne Entschädigung den Kaiserlich Ja-
panischen Behörden zu dem Zweck auszuantworten,
es in der Folge an China zurückzugeben.
Die Kaiserlich Japanische Regierung kündigt gleichzeitig
an, dass sie, falls sie nicht bis zum 23. August 1914, mittags,
von der Kaiserlich Deutschen Regierung eine Antwort erhal-
ten sollte, de diebedingunslose Annahme der vor-
Neuausg. d. Wb. Abschn. 3, Nr. 29. ') Deutsche amtliche
Uebersetzung aus dem Englischen.