Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

— 378° — 
bien war, als null und nichtig betrachtet. Es lässt Keinen 
Zweifel darüber bestehen, dass es alle Konzessionen, zu 
denen die anderen Regierungen Oesterreich-Ungarn über- 
reden, von vornherein ablehnt, dass es nur ein Ziel hat: 
völliges Nachgeben und Zurückweichen Oesterreich-Ungarns 
oder den Krieg. Es gesteht ebenfalls offen ein, dass Deutsch- 
lands Bemühungen, Russlands Mobilmachung zu verhin- 
dern, nur diese Mobilmachung beschleunigen werden. Es 
erzählt ruhig, wie wichtig Frankreichs bedingungslose Unter- 
werfung unter die russische Politik für Russlands Intransigenz 
war.‘) Auch Frankreich kann nicht umhin, aus der Schule 
zu plaudern. Aus seinem Gelbbuch erfahren wir, dass es 
bereits vor der Ueberreichung des Ultimatums mit Russland 
und England eine gemeinsame Politik gegen Oesterreich- 
Ungarn und Deutschland festgelegt hatte, dass der berühmte 
Konferenzvorschlag in Wirklichkeit durchaus das Gegen- 
teil dessen bezweckte was er vorgab, dass Frankreich 
alle deutschen Friedensbemühungen in Paris auf die brüs- 
keste Weise ablehnte, dass es niemals und nirgends für die 
Erhaltung des Friedens, sondern nur für das Zustandekom- 
men der russisch-englisch - französischen Allianz auf dem 
Schlachtfelde arbeitete, dass es den grosserbischen Bestre- 
bungen, deren Opfer Franz-Ferdinand gewesen, mit Spm- 
pathie gegenüberstand und mit Oesterreich-Ungarns Zerfall 
im Kriegsfalle rechnete.”) Man sieht: was Russland, Frank- 
reich und England selbst über ihre Kriegsschuld sagen, 
genügt, um ihre Verantwortlichkeit zu kennzeichnen. Dasselbe 
gilt von Serbien.°) Was ein jeder von den anderen sagt, 
vollendet das Bild. Deutschlands und Oesterreich-Ungarns 
Dokumente — das ist das besonders wichtige Moment, das 
dem Leser auffallen musste — vermögen nur wenig zu dem 
Bilde der Dreiverbandsschuld, so wie es aus den Dreiver- 
bandsakten ersteht, hinzuzufügen. Die Lücken, die Deutsch- 
land und Oesterreich-Ungarn in den Akten über die Drei- 
!) Ob. Nr. 4, 10 (siehe Rb. Nr. 15), 40, 48, S8, 60, 64, 67, 74. 
?) Gib. Nr. 8, 18, 22, 26, 31, 32, 33, 36, 56, 57, 61, 62, 76, 85, (siehe 
Ob. Nr. 53), 101, 108, 110, 117, 127. 
») Siehe Fussnote 1, Seite 380.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.