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verbandsschuld ausfüllen, sind weniger wichtig als die Lücken,
die der Dreiverband in Deutschlands und Oesterreich-
Ungarns Wissen von der Dreiverbandsschuld ausfüllt.
Denn das sind in der Tat die einzigen wesentlichen
Lücken, die in der deutschen und der österreichisch-unga-
rischen Aktensammlung festzustellen sind. In ihnen fehlen
keine wichtigen Akten, die Wesentliches für Deutschlands
und Oesterreich- Ungarns Haltung bedeuten. Im Gegenteil
in keiner Aktensammlung ist so scharf und klar Deutsch-
lands Wille, dass der Konflikt lokalisiert bleibe, dass Russ-
land sich jeder Intervention enthalte, ausgesprochen wie im
Weissbuche. Im Gegenteil: in keiner Sammlung ist Oester-
reich-Ungarns Wille, mit Serbiens gegen die Monarchie
gerichteter Politik ein Ende zu machen, so klar und ernst
betont wie im Rotbuche. Die Grundzüge ihrer Politik
verschleiern Deutschland und Oesterreich-Ungarn nicht. Und
ebensowenig nichts von dem was die Gegner entlasten
könnte. Ja, Englands und Frankreichs Haltung nimmt sich
im Weiss- und Rotbuch bei Weitem nicht so verhängnisvoll
kriegslustig und zwiespältig aus wie im Blau- und Gelb-
buch zusammengenommen. Widersprüche zwischen Rot- und
Weissbuch endlich bestehen nicht. Der einzige Widerspruch
besteht in einer Ungenauigkeit im Datum, das in der deut-
schen Denkschrift anders angegeben ist, als im Rotbuch,
ohne dass dies irgendwie eine Bedeutung für die deutsche
oder die gegnerische These hätte.) Und ebensowenig sind
die deutschen und österreichisch-ungarischen Akten durch
die Dreiverbandsakten irgendwie zu widerlegen. Die einzige
Lücke, die sie tatsächlich aufweisen, bezieht sich eben auf
die Kriegsschuld der Gegner. Dem Weiss- und Rotbuch
standen nicht genug Dokumente zur Verfügung, um die
Politik der Gegner zu entlarven. Erst aus Blau-, Gelb- und
Orangebuch und dem serbischen Blaubuch und dem Graubuch
geht zum grössten Teile das belastende Material für den
Dreiverband hervor, wie das entlastende Material für die
Zentralmächte, das Deutschland und Oesterreich-Ungarn nur
') Wb. Anl. I1 und Rb. Nr. 28.