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datiertes Stück im Gelbbuch folgt und vor einem vom
22. November 1912 datierten Stücke steht. Die Meinungs-
äusserungen des Stückes 5 beziehen sich also, darüber kann
kein Zweifel bestehen, auf das Jahr 1913. Wird doch u. a.
hier auch von dem deutschen Wehrgesetz und der Wieder-
einführung des dreijährigen Dienstes in Frankreich gespro-
chen. Vor allem aber: die französische Regierung will doch
gerade mit diesem Dokumente beweisen, dass im Jahre 1913,
d. h. kurz vor der Krisis des Jahres 1914, bereits kriege-
rische Strömungen, als « Anzeichen» der späteren Ereig-
nisse bestanden. Die französische Regierung könnte also
höchstens erwidern, dass irrtümlich Noten, die sich auf das
Jahr 1911 beziehen, in dieses Dokument hinein verarbeitet
wurden. Dann bleibt jedoch der Vorwurf bestehen, dass
eine Methode wenig vertrauenerweckend und höchst seltsam
ist, die Dokumente aus dem Jahre 1911 unter das genaue
Datum 30. Juli 1913 stellt, um damit etwas für das Jahr
1913 zu beweisen und zwar zum weiteren Zwecke eines
Beweises für das Jahr 1914, was sich höchstens für das
Jahr 1911 beweisen lassen Könnte...
Eine derartige Methode entwertet auf jeden Fall die
schon ohnehin bedenkliche Einleitung der Aktensammlung
durch willkürlich zusammengestellte Dokumente aus der
Vorzeit. Sie rechtfertigt aber nebenbei den Verdacht, dass auch
die übrigen Dokumente nicht zuverlässig sind. So hat man
auch in Deutschland diese und jene der übrigen Akten für
nachträgliche Fabrikate, für Fälschungen erklärt. Es ist wie
gesagt nicht möglich, hier in eine derartige Debatte einzu-
treten. Aber eine von deutscher Seite mit besonderer Schärfe
gekennzeichnete Schwäche der Gelbbuchdokumente darf
nicht unerwähnt bleiben. Die Diplomaten des Gelbbuches
bringen durchweg die offiziellen Versicherungen der deut-
schen Regierung, dass sie die österreichisch-ungarische Note
vor ihrer Ueberreichung an Serbien nicht gekannt habe, mit
unzweideutigen Kommentaren, in denen sie diese deutschen
Versicherungen als der Wahrheit zuwiderlaufend bezeichnen.
Für die Berechtigung dieses Zweifels an den feierlichen
Erklärungen der deutschen Staatsmänner bringt das Gelb-