Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Erster Teil. 
  
I. Fürsorge für Kriegsteilnehmer 
und ihre Familien. 
A. Leistungen der Heeresverwaltung. 
1. Besoldungen der Truppen. 
Die Besoldungen richten sich nach den „Friedens- und 
Kriegsbesoldungsvorschriften für das Heer und die Kaiserliche 
Marine“. 
Besoldung der Anterklassen. 
  
  
  
  
  
  
1 im im im 
Es erhalten monatlich: Friedens. immobdilen mobilen 
— 4“ q zustand Zustand Zustand 
MA 4 “ 
Gemeine unberitten.. 9.— 9.0 
„ beritten 10.50 11.60o7l 
Fahrer als Gemein 10.50 11.40 17.40 
„ als Gefreie . 12.— T 12.90 20.40 
Sanitäts-Gefreite beritteer 106.30 18.90 23.40 
Krankenwärter unberitternr 15.— 17.100 
Ö 
Gefreite unberitten 1o0o.50 11.40 18.30 
„ beritten 12.—-— 1200 
Obergefreite unberitter 135.-— —.— 18. 90 
Unterofflzier 323.20 33.60 40.— 
Sergeant .. .139.60s49.5057.— 
Vizefeldwebel·........H47.10 57.— 63.— 
Feldwebel und Wachemeisttr 6210 81.— 96.— 
  
  
  
Feldwebel und Wachtmeister erhalten außerdem im im- 
mobilen Zustand 15 .4, im mobilen Zustand 30 .f Dienstzulage. 
— Mokbil sind nach dem Wortlaut der Besoldungsvorschriften 
jene Formationen, die für den Gebrauch im Felde mit ersonal 
und Material besonders ausgestattet sind; immobil dagegen 
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