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Erntejahr auf 220 M. verblieben. Die so bestimmten Hreise erhöhten sich
von einem festgelegten Seitpunkte (dem 1. Februar ab) halbmonatlich um
1,50 M. als Entgelt für die Aufwendungen für Lagerung und Bearbeitung,
für Lagerungsverluste, Ginsverluste, Dersicherungskosten. Als zu Beginn
des Jahres 1916 die R. G. St. Wert darauf legte, das Getreide, auf das sie
Anspruch hatte, vor Ende März des Jahres zu erhalten, wurden, um einen
Anreiz für schnelle Lieferung zu schaffen, die bereits fälligen Hreiszuschläge
durch Hinzurechnung der Suschläge, die bei der normalen späteren Lieferung
entstanden wären, erhöht.
Die Höchstpreise, die ursprünglich als Großhandelspreise gedacht
waren, haben von Anfang an die Eigenschaft als Erzeugerhöchstpreise an-
genommen. Es wurde deshalb nötig, für den Umsatz im Hhandel einen Su-
schlag zu gestatten, der Kommissions-, Dermittlungs= und sonstige Gebühren
und Aufwendungen decken soll mit Ausnahme der Auslagen für Säcke und
gewisse Frachten. Dieser Guschlag liegt zwischen 4 und 0 M. für die Tonne.
Ein Bedürfnis nach allgemeinen Höchstpreisen für Mehl bestand nach Ein-
führung der Gemeinbewirtschaftung nicht mehr. Die K. G. und später die
R. G. St. bot als gemeinnütziges Unternehmen und infolge des staatlichen
Einflusses auf ihre Tätigkeit die Gewähr, daß sie das Mehl so billig als sie
nur konnte liefern würde; ebenso war von den selbstwirtschaftenden Kom-
munalverbänden zu erwarten, daß sie ihrer Bevölkerung nur einen ihre
Selbstkosten nicht wesentlich überschreitenden Dreis berechnen würden.
Die Regelung des Getreide-, Mehl- und Brotverkehrs hat sich wohl
bewährt. Sie hat bewirkt, daß das deutsche Dolk sein täglich Zrot zwar nicht
reichlich, aber ausreichend erhalten hat, und sie hat diesen Erfolg erreicht,
obschon die Getreidevorräte aus der Ernte 10 1# bei ihrem Inkrafttreten
bereits bedenklich zusammengeschmolzen waren und die Ernte des Jahres
1015 sehr schlecht war und an Brotgetreide einen Ertrag lieferte, der um
5 bis 4 Millionen Tonnen hinter den Ernten der Jahre 1012 und 10|13 zurück-
blieb. So ist, was für die weitere Kriegsdauer sehr beruhigend ist, der Beweis
erbracht, daß eine normale oder gar eine reiche Getreideernte nicht nur den
Brotbedarf der Bevölkerung voll decken, sondern auch Uberschüsse zur Der-
fügung stellen wird, die als Futter verwendet, den Diehbestand so heben
werden, daß sich die Fleischversorgung bedeutend günstiger gestalten wird
als in diesem Jahre. Daß bei der getroffenen Regelung die freie Betätigung
des Getreidehandels ausgeschaltet werden mußte, ist gewiß für diese Berufs-
kreise ein hartes Opfer, das aber für die Allgemeinheit gebracht werden
mußte. Die dem Getreidehandel bhierdurch erwachsenen Derluste sind eben
Kriegsschäden, wie sie auch andern Erwerbskreisen — es sei nur an die
Reederei, den Ausfuhrhandel, die Kursmakler erinnert — leider nicht erspart
werden konnten. Am meisten Anfechtung hat die Mühlenpolitik der R. G. St.
erfahren. Indessen ist auch hier zu berücksichtigen, daß die R. G. St., wenn
sie im Interesse der Miedrighaltung der Mehlpreise ökonomisch arbeiten
und zwecks Erhaltung des Getreides für eine unbedingt sachgemäße TLage-
rung der Vorräte einsteben sollte, gezwungen war, den Kreis der von ihr
beschäftigten Mühlen einzuschränken. Dazu kommt, daß nur ein Teil der