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dem angeborenen genossenschaftlichen Geist der Bevölkerung der unermüd—
lichen Arbeit, die durch seine Anwaltschaften und seine Verbände geleistet
ist. Der größte Teil der deutschen Genossenschaften ist nach Landesteilen und
Provinzen sowie nach Genossenschaftsarten zu Verbänden, den Revisions—
verbänden, zusammengeschlossen, und diese Verbände sind wiederum zu
großen Allgemeinen Derbänden, den Anwaltschaftsverbänden, zu-
sammengefaßt. Dieser Allgemeinen Derbände gibt es zurzeit fünf, die
kleineren nicht mitgerechnet, und zwar:
für den städtischen gewerblichen Mittelstand:
I. Den Allgemeinen Derband der auf Selbsthilfe beruhenden
deutschen Erwerbs= und Wirtschaftsgenossenschaften, E. D. (gegründet 1850
von Schulze-Delitzsch), mit 52 Unterverbänden,
2. den Hauptverband deutscher gewerblicher Genossenschaften (ge-
gründet 1001) mit 15 Unterverbänden;
für die städtischen Derbraucherklassen im besonderen:
5. den Sentralverband deutscher Konsumvereine (gegründet 1003)
mit 0 Unterverbänden;
für die Landwirtschaft:
4. den Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossen-
schaften (gegründet 1885 von Haas) mit 31 Unterverbänden,
5. den Generalverband ländlicher Genossenschaften für Deutschland
(gegründet 1877 von Raiffeisen) mit 15 Unterverbänden.
Diesen fünf Derbänden sind beute rund 26 000 Genossenschaften an-
geschlossen. Außerhalb jeder Derbandsorganisation stehen etwa 4500 Ge-
nossenschaften. Wären die deutschen Genossenschaften eine jede auf sich
allein angewiesen gewesen, ohne Gusammenschluß, so hätten sie nie und
nimmer es erreicht, in der Weise schöpferisch zu sein, hätten nie vermocht,
durch praktische Erfolge und gutes Dorbild den Wirkungskreis der Genossen-
schaften in der Weise auszudehnen, wie es heute der Fall ist.
Die Aufgabe war nicht leicht, und es zeigt sich trotz aller Dorarbeiten
noch täg ich, welche Schwierigkeiten es zu überwinden gilt. Wie sollte man,
es auch für möglich halten, in jedem Dorfe und für Tausende von Genossen-
schaften Männer zu finden, die die erforderlichen Eigenschaften und Kennt-
nisse für die Leitung von geschäftlichen Unternehmungen besitzend Und
doch ist es gelungen. So sind — um die verbreitetste Genossenschaftsart
herauszugreifen — die Kreditgenossenschaften entsprechend den Absichten
ihrer Gründer zu Instituten geworden, die den genossenschaftlichen Kredit
nach den Bedürfnissen der auf ihn angewiesenen Dolkskreise, des Mittel-
standes, ausgebaut haben und ihnen den Dorteil einer wirklichen Bank-
verbindung gewähren, d. h. zu wahren „Volksbanken“ und „Dorfkassen“
geworden sind.
2. Derhebel, durch den die Genossenschaften auf ihre heutige Höhe empor-
gehoben worden sind, ist die regelmäßig durchgeführte Revision ihrer Ein-
richtung und Geschäftsführung in allen Sweigen der Derwaltung durch einen