Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufbau                                     317 
Besonders verhängnisvoll wirkten bei dem ersten Einfall einige viel- 
leicht in guter Absicht von der russischen Heeresleitung getroffene Maß- 
regeln. So bildete das Verbot des Plünderns einen Hauptgrund zur Brand- 
stiftung. Es war nämlich den Truppen nur dann erlaubt zu plündern, wenn 
die Bewohner eines Dorfes geschossen oder sich widersetzlich gezeigt hätten. 
Die Soldaten machten sich natürlich diesen Ausnahmefall des Verbots 
zunutze und taten alles, um Schüsse zu veranlassen, was ihnen ja durch eigen- 
händiges Abfeuern einer Kugel nicht schwer wurde. War ein Schuß ge- 
fallen, von dem niemand wußte, woher er kam, dann waren die Russen 
nicht mehr zu halten: die Häuser gingen in lichten Flammen auf, die Feinde 
stürzten sich gierig auf Hab und Gut, und erschossen, was sich ihnen in den 
Weg stellte. Auch wurden Befehle oft mißverstanden, wie das bei einem 
auf niedriger Bildungsstufe stehenden, des Schreibens zum großen Teil un- 
kundigen Volke begreiflich ist. Furchtbar wirkte die Anordnung, überall auf 
Spione zu fahnden. Die Russen, die mit allen Gegenständen einer höheren 
Kultur, besonders mit Maschinen, wenig Bescheid wußten, sahen in jedem 
unbekannten Gerät eine „Spionagemaschine“. Ein 80 jähriger Herr wurde 
so als Spion umgebracht, weil er auf seinem Gut einen Windmotor hatte. 
Die Schwestern eines Krankenhauses wurden als Gefangene nach Sibirien 
verschleppt, weil man in ihren Röntgenapparaten eine höchst gefährliche 
Waffe vermutete; Gas- und Wasserleitungen, deren Bedeutung die Russen 
sich nicht erklären konnten, wurden verschiedenen öffentlichen Gebäuden zum 
Verhängnis. Das meiste Unheil hat zweifellos der Befehl angerichtet, daß 
man die wehrfähige Bevölkerung unter keinen Umständen zurücklassen solle. 
Wenn bei eiligem Rückzug es unmöglich war, die Leute mitzunehmen, dann 
wurde unter Zustimmung der Offiziere einfach alles niedergemacht, was 
vor die Flinte oder die Lanze kam, und man beschränkte sich nicht auf Männer, 
sondern mordete auch Frauen und Kinder. 
Für sehr viele Untaten jedoch lassen sich keine Befehle als Entschuldigung 
anführen, sondern sie wurden aus reiner Mordlust und sinnloser Zerstörungs- 
wut begangen. So kam es zur Marterung und Tötung Verwundeter, zu 
Verstümmelungen und Scheußlichkeiten, die auf immer eine unauslöschliche 
Schmach des russischen Heeres bilden werden. Die Knute feierte schreckliche 
Orgien; so mancher wurde todgeprügelt, und die aus irgendwelchem nichtigen 
Grunde zum Tode Verurteilten wurden wohl gar nach langem furchtbaren Hin- 
und Herschweben zwischen Leben und Sterben zu Knutenhieben begnadigt. 
Die Freude am Zerstören, die Lust am Verbrechen und Besudeln, die 
in ihrer Gemeinheit oft an das Benehmen entarteter Kinder erinnerte, 
sie sind typisch für die Weise, in der die Russen vielfach in den Häusern 
hausten. Dem rückkehrenden Bewohner bot sich dann später ein wüster 
Haufe von Trümmern dar, alles beschmutzt und sinnlos unbrauchbar 
gemacht, das Oberste zu unterst gekehrt, sämtliche Vorräte, der Inhalt aller 
Schränke und Kästen herausgerissen, zerstreut, zerbrochen und mit wider- 
lichem Unrate vermischt. An einzelnen Orten haben die Russen sogenannte 
„Strafgerichte“ vollzogen, die für die brutale Behandlung der Bevölkerung 
besonders bezeichnend sind. So wurde in Santoppen, weil wider das russische