160 Literatur.
Die gediegen sorgfältige, den Stoff vollbeherrschende Art der
Bearbeitung. die glückliche Verbindung von Theorie und Praxis,
dabei die umfassende Angabe und Verwerthung der ausgedehnten
Literatur, sowie die Beachtung und Verarbeltung
der Ergebnisse der Rechtsprechung haben dem Seuffer''schen
Kommentar überall und namentlich in Süddentschland ganz besonders
die Vorliebe der Praktiker und damit eine weite Verbreitung
verschafft. Der beste Beleg dafür ist die Thatsache, daß
eben jetzt schon bei C. H. Beck in München eine sechste Auflage
(S. XXIV u. 1071 — Preis geheftet 22 Mk., gebunden
24 Mk. 50 Pf.) erschienen ist. Nach einer Vorbemerkung des
Herrn Verfassers ist diese weitere Auflage: „nen durchgearbellet;
dabei ist mancherlei geändert, nicht weniges zugeseßt und einiges
gekürzt. Insbesondere sind zahlreiche Ansführungen zum achten
Buch (Zwangsvollstreckung) ganz neu angelegt“. Mehr zur Empfehlung
des trefflichen Werkes zu sagen, halten wir bei der
Offenkundigkelt seiner Vorzüge für überflüssig.
Einen bemerkenswerthen Aussatz über: „Die exceptio rei
judicatae aus einem ansländischen Urtheile nach deutschem
Reichsrechte“ von Dr. B. Richard in Berlin enthält Bd. III
Heft 1 S. 10 — 48 von Böhm's Zeitschrift für internationales
Privat= und Strafrecht (Verlag von Palm & Enke in Erlangen).
Eine interessante Schrift, welche für einschlägige verwaltungsrechtliche
Streitigkeiten schätzbare Erörterungen und
Materialien darbietet und desfalls namentlich der Beachtung
Seitens der Herren Rechtsanwälte sich empfiehlt, ist unter dem
Titel: „Die staatskirchenrechtliche Stellung der Israeliten in
Bayern. Ein Beitrag zur Lehre von den Privakkirchengesellschaften
von Dr. jur. Joseph Heimberger, Privatdozent in
Würzburg“ im Verlage von J. C. B. Mohr in Freiburg und
Lelpzig erschienen. 8°. S. 207 u. IV. 4 Mark. St.
Verlag: Falm & Ense (Carl Ensle) in Erlangen.
Druck der k. b. Hof= u. Unlv.-Buchdruckerel von Fr. Junge
(Junge & Sohn) in Erlangen.