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Fälle handelt, in denen er seinen Unterthanen für das Fehlgehen
der Verwaltung Garantie bietet.
Es ist ein Stück aus dem „Prozess steigender Gewähr der
Festigung des öffentlichen Rechts und der Erfüllung der auf ihm
ruhenden individuellen Forderungen an den Staat“®®, das uns
in dieser Form entgegentritt.
°2 JELLINEK, Das Recht des modernen Staates, Bd. I Allg. Staatslehre
1900 S, 726.