Contents : Blätter für Rechtsanwendung. LVIII. Band. (58)

Samstag  den  21.  Jannar  1893.  68.  Jaßrgans.  3  2.

Dr.  J.  A.  Seufkert“  n

SBlätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  ie  durch  das  Berner  ##  u#s#  den  Eisenbahn-Frechterlehr
  geschaffenen  neuen  Rechten  n  (Fortsetzun
ben-  Atieroutpverträge  nach  boyensschm  Sanroch  (  Lrisetung  und
Schluß).  —  Olterat

Die  durch  das  Berner  Uebereinkommen  über  den
Eisenbahn-Frachtverkehr  geschaffenen  neuen  Rechtsnormen.


Erörtert  von  Ernst  Ruß,  k.  Regierungsdirektor  bei  der
Generaldirektion  der  k.  b.  Staatseisenbahnen.
(Fortsetzung.)

II.

Ehe  wir  nun  zur  kurzen  Besprechung  der  hauptsächlichsten
  Bestimmungen  des  Uebereinkommens  übergehen
  —  denn  nur  diese,  nicht  eine  den  gesammten  umfangreichen
  Stoff  des  ganzen  Staatsvertrages  ergreifende
Erörterung  ist  hier  beabsichtigt')  —  sind  noch  einige
Punkte  allgemeiner  Art  zu  berühren.

5)  Die  bis  jetzt  vorliegende  Literatur  des  Berner  Uebereintommens
  besteht  in  zahlreichen  meist  kurz  gefaßten  Erörterungen
deutscher,  österreichischer,  französischer  und  italienischer,  wie
schweizerischer  Autoren;  größere  Abhandlungen  liegen  vor  von
Meili  (Zürich),  Eger  (Breslan),  Schwab  (Wien),  de  Seigneux
  (Genf),  Lankmann  (Brüssel),  Asser  (Amsterdam).  Besonders
  sach=  und  fachkundige  Monographien  sind  von  Dr.  von
der  Leyen  und  Dr.  Gerstner  in  Berlin  verfaßt;  von  Letzterem,
dem  um  das  Berner  Werk  besonders  verdienten  Referenten  des
Relchseisenbahnamtes,  wird  demnächst  ein  größerer  Commentar  er-Neue

  Folge.  Band  XXXVIII.