Samstag den 21. Jannar 1893. 68. Jaßrgans. 3 2.
Dr. J. A. Seufkert“ n
SBlätter für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: ie durch das Berner ## u#s# den Eisenbahn-Frechterlehr
geschaffenen neuen Rechten n (Fortsetzun
ben- Atieroutpverträge nach boyensschm Sanroch ( Lrisetung und
Schluß). — Olterat
Die durch das Berner Uebereinkommen über den
Eisenbahn-Frachtverkehr geschaffenen neuen Rechtsnormen.
Erörtert von Ernst Ruß, k. Regierungsdirektor bei der
Generaldirektion der k. b. Staatseisenbahnen.
(Fortsetzung.)
II.
Ehe wir nun zur kurzen Besprechung der hauptsächlichsten
Bestimmungen des Uebereinkommens übergehen
— denn nur diese, nicht eine den gesammten umfangreichen
Stoff des ganzen Staatsvertrages ergreifende
Erörterung ist hier beabsichtigt') — sind noch einige
Punkte allgemeiner Art zu berühren.
5) Die bis jetzt vorliegende Literatur des Berner Uebereintommens
besteht in zahlreichen meist kurz gefaßten Erörterungen
deutscher, österreichischer, französischer und italienischer, wie
schweizerischer Autoren; größere Abhandlungen liegen vor von
Meili (Zürich), Eger (Breslan), Schwab (Wien), de Seigneux
(Genf), Lankmann (Brüssel), Asser (Amsterdam). Besonders
sach= und fachkundige Monographien sind von Dr. von
der Leyen und Dr. Gerstner in Berlin verfaßt; von Letzterem,
dem um das Berner Werk besonders verdienten Referenten des
Relchseisenbahnamtes, wird demnächst ein größerer Commentar er-Neue
Folge. Band XXXVIII.