Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Zeugnissen der Unterpfands-Behörden wird die Ergänzung durch die 
letzteren hinsichtlich des Hypothekenstandes zur Zeit der beantragten 
Versicherungs-Aenderung vom Bezirks-Rechnungsamte erbracht. 
Weimar, den 20. September 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
1!91| III. Behufs der Berichtigung von Reichssteuern dürfen bei den Groß- 
herzoglichen Steuerämtern und Stenerrezepturen fällige Zinsscheine der Reichs- 
anleihe in Zahlung gegeben werden. 
Weimar, den 25. September 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.