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Dagegen ist das Leben des Kindes bei ihnen in höherem
Grade bedroht, da schon eine geringfügige Verzögerung der Geburt
nach dem Austritte des Steißes verderblich werden kann. Denn
nicht nur, daß alsdann durch die Zusammenpressung der Adern in
der bedeutend verkleinerten Gebärmutter die Zufuhr hellrothen Blutes
zu derselben behindert, und daß oft schon ein größerer Theil
des Mutterkuchens abgetrennt ist (s. o. §. 86.), es wird die Verbindung
des Kindes mit der Mutter auch dadurch gestört, daß die
neben Brust und Kopf hinaufgehende Nabelschnur im Becken mehr
oder weniger gedrückt werden muß. Eine Verzögerung der Geburt
ist aber um so mehr zu befürchten, da der größte und härteste Theil
des Kindes, der Kopf, zuletzt kommt. Am ungünstigsten sind
in dieser Beziehung die vollkommenen Fuß= oder Knie--lagen.
Denn die Füße entfalten den Mutterhals weniger gut, als
der umfangreichere Steiß; die Fruchtblase tritt gewöhnlich wurstförmig
und tief in die Scheide herab und zerreißt häufig, ehe der Muttermund
gehörig erweitert ist; neben den Füßen fließt das Fruchtwasser
in größerer Menge ab, und leicht wird die Nabelschnur mit
herab gespült, oder durch die folgenden Wehen herabgedrängt, da sie
nicht, wie bei den Steißlagen, durch die am Bauche hinaufsgeschlagenen
Schenkel zurückgehalten wird; endlich können bei vorangehenden
Füßen die schmaleren Huften während ihres Durchganges die
Geburtswege nicht so vollständig erweitern, als es durch den Steiß
zu geschehen pflegt; Arme und Kinn streifen sich deshalb leicht in
die Höhe; außerdem werden wegen der geringeren Dehnung der
mütterlichen Geburtstheile die Wehen nicht im gleichen Maaße angeregt,
wie bei der Steißgeburt, und so entsteht gerade gegen das Ende
der Geburt, wo ein schneller Fortgang am wünschenswerthesten ist,
eine bedenkliche Verzögerung. Günstiger für das Kind sind die
Verhältnisse bei den unvollkommenen Fußlagen, bei welchen
die Geburt der Steißgeburt ähnlicher verläuft.
8. 281.
Bei jeder Beckenlage ist die Hebamme verpflichtet, auch unter
sonst günstigen Bedingungen, sogleich auf die Herbeirufung eines
Arztes zu dringen, damit derselbe im Falle der Noth zur Stelle