Metadata : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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nehmers,  seinen  Beamten  und  Arbeitern,  von  dem  Betroffenen
und  den  übrigen  Beteiligten  nach  gemeinem  Rechte  belangt  werden
  und  in  dem  Masse  der  auf  diesem  Wege  erlangten  Entschädigung
  wird  der  Unternehmer  von  den  oben  bezeichneten
gesetzlichen  Verbindlichkeiten  befreit  und  er  kann  zu  diesem
Behufe  bei  Saumsal  des  Beschädigten  selbst  gegen  den  dritten
Schuldtragenden  vorgehen.  Ist  der  Unfall  durch  den  Beschädigten
  absichtlich  verursacht,  so  entfallen  die  Entschädigungen,
ebenso  die  an  einen  Angehörigen  zu  leistenden,  wenn  Letzterer
den  Unfall  absichtlich  herbeigeführt  hat.

Wie  aus  Vorstehendem  zu  entnehmen,  belastet  das  belgische
ebenso  wie  das  deutsche  Unfall-Versicherungs-Gesetz  den  Unternehmer
  mit  dem  ganzen  Beitrage,  während  er  gemäss  8  17  österr.
Arbeiter-Unfall-Versicherungs-Gesetz  nur  90%  zu  bestreiten  hat.
Der  wichtigste  prinzipielle  Gegensatz  zu  den  beiden  letztgenannten
  Gesetzen  besteht  jedoch  darin,  dass  keine  Zwangsversicherung
geschaffen  ist,  sondern  dass  dem  Unternehmer  die  versicherungsinässige
  Vorsorge  für  seine  Verbindlichkeiten  freigestellt  wird,
wodurch  die  Notwendigkeit  hervorgerufen  werde,  den  eigenartigen
Spezialfond  behufs  Versicherung  gegen  die  Zahlungsunfähigkeit
der  Unternehmer  zu  schaffen.  Es  ist  in  diesem  Vorgehen  wieder
der  der  belgischen  Gesetzgebung  eigene  Zug  zu  erkennen,  wo  es
angängig  ist,  den  Zwang  zu  vermeiden.  An  dieser  Stelle  wird
er  sich  aber  auf  die  Dauer  nicht  vermeiden  lassen,  und  die  obligatorische
  Kranken-  und  Unfallversicherung  nach  dem  Vorbilde
Deutschlands  und  Oesterreichs  wird  in  nicht  zu  ferner  Frist  dann
doch  eingeführt  werden  müssen.

Dies  in  grossen  Zügen  der  Inhalt  des  belgischen  Rechtes.
Die  Veränderungen,  die  das  Grundgesetz  von  1810  durch  die
geschilderte  Fortbildung  erlitt,  können  als  grundlegende  nicht
bezeichnet  werden.  Soweit  wir  bisher  die  Entwicklung  verfolgt
haben,  zeigt  sich  nirgends  die  Tendenz,  seine  Prinzipien  zu  bestreiten
  und  durch  neue  zu  ersetzen.