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bedauerte er lebhaft die Ergebnislosigkeit auch dieses Versuches und
erklärte, daß er bei jetziger Sachlage von weiteren Verhandlungen
sich keinen Erfolg verspreche, aber es nach wie vor seine ernste
Sorge sein lasse, diese wichtige Aufgabe zum Wohle des Landes hinauszuführen.
In der Folge ruhte die Angelegenheit. Im Reichstag wurde zwar
der mecklenburgische Verfassungsantrag schon 1878 und später wiederholt
erneuert, doch ohne Erfolg; 1895 wurde er sogar vom Reichstag
abgelehnt.
Im Januar 1905 hatte der Reichstag wieder über Mecklenburgs
Verfassung zu verhandeln. Diesmal war es eine Interpellation des
Abgeordneten Büsing, die unter Bezugnahme auf die vom Bundesrat
1875 ausgesprochene Erwartung, daß den mecklenburgischen Regierungen
die Vereinbarung einer Verfassungsänderung mit dem Landtag gelingen
werde, an den Reichskanzler die Frage stellte, ob er nicht diesem Bundesratsbeschlusse
im Wege bundesfreundlicher Verhandlungen eine weitere Folge
geben wolle, da die Großherzoglichen Regierungen seit länger als 24 Jahren
keinen Versuch mehr gemacht, jener Erwartung zu entsprechen. Der
Staatssekretär des Innern Graf Posadowsky erklärte eine Einwirkung
für überflüssig, da an dem ernsten Streben der mecklenburgischen
Regierungen nach einer Verfassungsreform kein Zweifel bestehe. Der
mecklenburgische Gesandte und Bundesratsbevollmächtigte verlas eine die
Einmischung des Reiches in Verfassungsangelegenheiten eines Bundesstaates
als verfassungswidrig zurückweisende Erklärung seiner Regierungen und
empfahl dem Reichstag dringend, sich nicht in Dinge zu mischen, mit
denen er nichts zu tun habe, damit stärke er nicht die Liebe zum Reich,
sondern verbittere die Stimmung.
Als der Reichstagsauflösung vom 13. Dezember 1906 jener heftige
Wahlkampf folgte, trat in der neuen politischen Bewegung für Mecklenburg
auch die Verfassungsfrage wieder in den Vordergrund.
Am 26. Februar 1907 nahmen alle sieben neugewählten Reichstagsabgeordneten
Mecklenburgs sie auf; die drei liberalen Abgeordneten
erneuerten im Reichstag den alten mecklenburgischen Verfassungsantrag,
der für jeden Staat eine aus Volkswahlen hervorgehende Volksvertretung
fordert; die vier konservativen Abgeordneten unterbreiteten gemeinsam
beiden Landesherren die Bitte um Verfassungsänderung als einen langgehegten
Wunsch der Untertanen.
Doch schon am 4. März erfolgten in Schwerin, wie entsprechend
auch in Neustrelitz, jene feierlichen Eröffnungen an die Landräte, in denen