Entwurf II. Entwurf III.
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Artikel 4.
Diet Beaufsichtigung seitens
des Bundes und der Gesetz-
gebung desselben unterliegen die
nachstehenden Angelegenheiten:
1. die Bestimmungen über
Art. 4.
Der Gesetzgebung des Bundes
anterliegen die nachstehenden
Angelegenheiten:
1, die Bestimmungen über
Freizügigkeit, Heimaths-
und Niederlassungs-Ver-
hältnisse und über den
Gewerbebetrieb, soweit
diese Gegenstände nicht
schon durch den Art. 3
dieser Verfassung erledigt
sind, desgl. über die Co-
lonisation und die Aus-
wanderung nach außer-
deutschen Ländern;
2, die Zoll= und Handels-
Gesetzgebung;
3, die Ordnung des Maaß-,
Münz= und Gewichts-
Systems, nebst Feststellung
der Grundsätze über die
Emissionvon fundirtem und
unfundirtem Papiergelde;
4, die allgemeinen Bestim-
mungen über das Bank-
wesen;
5, die Erfindungspatente;
6, der Schutz des geistigen
Eigenthums;
7. Organisation eines gemein-
samen Schutzes des deut-
schen Handels im Aus-
lande, der deutschen Schiff-
fahrt und ihrer Flagge zur
See und Anordnung ge-
2.
3.
7.
1 So die Sten. Ber. statt „Der“.
Freizügigkeit, Heimaths-
und Niederlassungs-Ver-
hältnisse und über den Ge-
werbebetrieb, einschließlich
des Versicherungswesens,
soweit diese Gegenstände
nicht schon durch den Ar-
tikel 3 dieser Verfassung
erledigt sind, desgleichen
über die Colonisation und
die Auswanderung nach
außerdeutschen Ländern;
die Zoll- und Handels-
Gesetzgebung und die für
Bundeszwecke zu verwen-
denden indirecten Steuern;
die Ordnung des Maaß-,
Münz= und Gewichts-Sy-
stems, nebst Feststellung
der Grundsätze über die
Emissionvonfundirtemund
amfundirtem Papiergelde;
. die allgemeinen Bestim-
mungen über das Bank-
wesen;
5. die Erfindungs-Patente;
6.
der Schutz des geistigen
Eigenthums;
Organisation eines ge-
meinsamen Schutzes des
Deutschen Handels im
Auslande, der Deutschen
Schifffahrtundihrer Flagge
zur See und Anordnung