Full text: Heft 1. Die Verfassungen des Norddeutschen Bundes vom 17. April 1867 und des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.

XI 
dann nur bedingt: für den Fall der Zustimmung des Parlamentes. 
Aber der Zeitpunkt des Abschlusses des Gesetzeswerks ist wenigstens 
allgemein ersichtlich. 
Geht andrerseits die Zustimmurg des Parlamentes zeitlich der 
Ratifikation voraus, so liegt ein bedingter Gesetzgebungsakt vor — 
ein solcher nämlich für den Fall erfolgender Ratifikation. In 
letzterem Fall ist es ganz besonders wichtig, den Tag der Ratifikation 
kennen zu lernen. 
Norddeutscher Bund und Deutsches Reich holen die Zustimmung 
des Reichstags prinzipiell vor der Ratifikation ein. Das Gesetz- 
blatt bemerkt dann später, die Ratifikationen seien ausgewechselt 
worden, sehr häufig ohne den Tag derselben anzugeben. Von 
wann an ist dann das neue Bundesrecht materiell — daß ich so 
sage! — vorhanden? Und von wann gilt es? 
Diese Unterlassungen und Ungenauigkeiten, die in einer Art 
von Unsicherheit über das formelle Vorgehen wurzeln dürften, stehen 
unserem Gesetzblatt nicht gut zu Gesicht: mit ihnen möchte bald- 
tunlichst gebrochen werden! 
III. Für die Formalien der Ausgabe ist folgendes be- 
achtlich: 
A. Bezeichnung der Quellen. Die „Verfassung des Nord- 
deutschen Bundes“ erschien im „Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen 
Bundes“ 1867 )3 1, welches von 4 des Jahrganges 1871 an 
als „Bundes-Gesetzblatt des Deutschen Bundes“ und von 19 
desselben Jahrganges an als „Reichs-Gesetzblatt“ bezeichnet wurde. 
Das „Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 
16. April 1871“ erschien im „Bundes-Gesetzblatt des Deutschen 
Bundes“ 1871 16. 
B. Inkrafttreten der Rechtssätze. Die Verfassung des Nord- 
deutschen Bundes ist am 1. Juli 1867 in Kraft getreten. A. 2 
dieser Verfassung bestimmte, daß alle späteren Bundesgesetze, sofern 
sie nicht einen andern Anfangstermin ihrer verbindlichen Kraft ent- 
hielten, „mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablaufe desjenigen 
Tages, an welchem das betreffende Stück des Bundesgesetzblattes 
in Berlin ausgegeben worden ist“, in Kraft treten sollten. Soweit 
nötig, wird also der Tag der Ausgabe und der 14. Tag nach dem- 
selben angegeben werden. 
Das Gesetz, betr. die Verfassung des Deutschen Reichs v. 
16. April 1871 ist am 20. April 1871 in Berlin ausgegeben u. 
am 4. Mai 1871 in Kraft getreten. 
 
	        
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