152 Anlage 3. Die Uebergänge zw. p. Verf. des Norddentschen Bundes rc.
III. Das Gesetz, betreffend die B des
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Unter dem 21. März 1871 legte im Namen des Kaisers der
Reichskanzler dem Reichstage den „Entwurf eines Gesetzes, betreffend
die Verfassung des Deutschen Reiches, nebst Motiven, wie solcher
vom Bundesrathe beschlossen worden“, zur verfassungsmäßigen Be-
schlußnahme vor. Sammlung sämmtlicher Drucksachen des Deutschen
Reichstages. I. Session 1871. 4.
Die kurzen Motive führen aus, die „Zerstreuung der Grund-
lagen, auf welchen der politische Zustand Deutschlands beruhe“ in
verschiedenen Urkunden, sei ein Uebelstand, die Zusammenfassung
der in denselben enthaltenen Verfassungsbestimmungen in einem ein-
zigen Dokument sei ein nicht zu verkennendes Bedürfniß. Auch sei
die Terminologie Kaiser und Reich durchzuführen. „Die vorliegende
Verfassung des Deutschen Reichs hat den Zweck, diesen formellen
Mißständen abzuhelfen. Materielle Aenderungen des bestehenden Ver-
fassungsrechts beabsichtigt sie nicht.“ Nur eine Bestimmung über die
Bildung des Ausschusses für die auswärtigen Angelegenheiten sei neu.
Die erste Beratung im Reichstage fand am 27. März, die
zweite am 1., 3. und 4. April, die dritte am 14. April 1871 statt.
(Vgl. Stenogr. Ber. I. Session 1871. I. S. 22. 94—109. 111—136.
137—163. 221—223.)
Das zustandegekommene Gesetz ist oben auf S. 3—71 zum
Abdruck gebracht.
IV. Text der Versailler Berträge.
Es folgt nun der Wortlaut der oben sub A1—3 angegebenen
Verträge.