A. Vertrag mit Baden u. Hessen v. 15. November 1870. 169
(Nr. 598.) Protovoll. betreffend die Vereinbarung #5 ischen dem Nord-S. 660.
deutschen Bunde, Baden und Hessen über Gründung des
Deutschen Bundes und Annahme der Bundesverfassung.
Vom 15. November 1870.
Verhandelt Versailles, den 15. November 1870.
Nachdem Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des
Norddeutschen Bundes, Seine Königliche Hoheit der Großherzog
von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von
Hessen und bei Rhein übereingekommen sind, über die Gründung
eines Deutschen Bundes in Verhandlung zu treten und zu diesem
Zwecke bevollmächtigt haben, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen, im Namen
des Norddeutschen Bundes:
den Kanzler des Norddeutschen Bundes, Allerhöchstihren
Präsidenten des Staatsministeriums und Minister der
auswärtigen Angelegenheiten Grafen Otto v. Bis-
marck-Schönhausen,
den Königlich Sächsischen Staatsminister der Finanzen
und der auswärtigen Angelegenheiten Richard Frei-
herrn v. Friesen und
den Präsidenten des Bundeskanzler-Amts, Allerhöchstihren
Staats-Minister Martin Friedrich Rudolph
Delbrück;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchstihren Präsidenten des Staatsministeriums und
Staatsminister des Innern Dr. Julius Jolly und
Allerhöchstihren Präsidenten des Ministeriums des Groß-
herzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegen-
heiten Rudolf v. Freydorf;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen
und bei Rhein:
Allerhöchstihren Präsidenten des Gesammtministeriums und
Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern
sowie des Innern, Wirklichen Geheimen Rath Frei-
herrn Reinhard v. Dalwigk zu Lichtenfels und
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll-
mächtigten Minister, Geheimen Legationsrath Karl
Hofmann,