Full text: Heft 1. Die Verfassungen des Norddeutschen Bundes vom 17. April 1867 und des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.

82 Entwurf II. 
Entwurf III. 
  
und Pyrmont, Ihre Durchlaucht 
die Fürstin Reuß ä. L., S, Durch- 
laucht der Fürst Reuß j. L., 
S Durchlaucht der Fürst zu 
Schaumburg-Lippe, S#. Durch- 
laucht der Fürst zu Lippe, der 
Senat der freien und Hansestadt 
Lübeck, der Senat der freien und 
Hansestadt Bremen, der Senat 
der freien und Hansestadt Ham- 
burg, 
jeder für den gesammten Um- 
fang ihres Staatsgebietes, 
und Se. Königl. Hoheit der 
Großherzog von Hessen und bei 
Rhein für die nördlich vom Main 
belegenen Theile des Großherzog- 
thums Hessen schließen einen 
ewigen Bund zum Schutze des 
Bundesgebietes und des inner- 
halb desselben gültigen Rechtes, 
sowie zur Pflege der Wohlfahrt 
des deutschen Volkes. Dieser 
Bund wird den Namen des 
Norddeutschen führen und wird 
nachstehende 
Seine Durchlaucht der Fürst zu 
Schwarzburg-Sondershausen, 
Seine Durchlaucht der Fürst zu 
Waldeck und Pyrmont, Ihre 
Durchlaucht die Fürstin Reuß 
älterer Linie. Seine Durchlaucht 
der Fürst Reuß jüngerer Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst 
von Schaumburg-Lippe, Seine 
Durchlaucht der Fürst zur Lippe, 
der Senat der freien und Hanse- 
stadt Lübeck, der Senat der freien 
Hansestadt Bremen, der Senat 
der freien und Hansestadt Ham- 
burg, jeder für den gesammten 
Umfang ihres Staatsgebietes, 
und Seine Königliche Hoheit 
der Großherzog von Hessen und 
bei Rhein, für die nördlich vom 
Main belegenen Theile des Groß- 
herzogthums Hessen, schließen 
einen ewigen Bund zum Schutze 
des Bundesgebietes und des 
innerhalb desselben gültigen Rech- 
tes, so wie zur Pflege der Wohl- 
fahrt des Deutschen Volkes. 
Dieser Bund wird den Namen 
des Norddeutschen führen und 
wird nachstehende 
Verfassung Verfassung 
haben. haben: 
J. J. 
Das Bundes-Gebiet. Bundesgebiet. 
Art. 1. gleich Artikel 1. 
Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit 
Lauenburg, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, 
Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, 
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg- 
Nuvolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.