Full text: Heft 10. Verfassungs-Urkunden für die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.

Gesetzblatt 
der 
Freien Hansestadt Bremen. 
  
  
1894. — MÆI. 
  
I. Bekanntmachung, 2 
die Verfassung der freien Hansestadt Bremen und die 
auf dieselbe sich beziehenden Gesetze betreffend. 
  
  
Vom 1. Januar 1894. 
  
Nachdem durch verfassungsmäßige Beschlüsse des Senats 
und der Bürgerschaft die Verfassung der freien Hansestadt 
Bremen vom 21. Februar 1854 und die auf dieselbe sich be- 
ziehenden Gesetze einigen Abänderungen unterworfen und unter 
Berücksichtigung der eit ihrer Publikation im Wege der Gesetz- 
gebung erfolgten Anderungen neu festgestellt worden sind, 
ringt der Senat in dem somit beschlossenen Wortlaute 
A. die Verfassung der freien Hansestadt Bremen, 
B. die sich auf dieselbe beziehenden Gesetze, betreffend: 
I. den Senat, 
II. die Bürgerschaft, samt der Wahlordnung für 
dieselbea, 
III. die Deputationen, 
IV. die Erledigung von Meinung verschiedenheiten 
zwischen dem Senat und der Bürgerschaft, 
V. die Handelskammer, 
Vl. die Gewerbekammer, 
VII. die Kammer für Landwirtschaft 
hiemit zur öffentlichen Kunde. 
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats am 
1. Dezember 1893 und bekannt gemacht am 1. Januar 1894.
	        
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