Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

 

Grsetz  und  Verordnungs-Blatt
Sönigreich  Bayern.

Nr.  44.

München,  den  27.  Juli  1907.

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  25.  Juli  1907,  den  Vollzug  der  oberpolizeilichen  Vorschriften  über  den  Verkehr  mit
Kraftfahrzeugen  betreffend.  —  Staatsdienst-Nachricht.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme
einer  fremden  Dekoration.

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Nr.  16558.

Bekanntmachung,  den  Vollzug  der  oberpolizeilichen  Vorschriften  über  den  Verkehr  mit  Kraftfahrzeugen
  betreffend.

4.  Staatsministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  17.  September  1906  (Gesetz=  und
Verordnungsblatt  S.  748)  wird  zum  Vollzuge  der  oberpolizeilichen  Vorschriften  über  den
Verkehr  mit  Kraftfahrzeugen  weiter  bekanntgegeben,  was  folgt:

Zu  83.
Der  Bestimmung  in  Ziff.  4  (vgl.  §  18  Absl.  4)  liegt  die  Absicht  zugrunde,  Huppen
mit  verschiedenen  aufeinanderfolgenden  Tönen  (Fanfarentrompeten)  auszuschließen.
Huppen  mit  sog.  Akkordtönen  (Doppelton-,  Dreiklanghuppen  usw.)  sind  nicht  zu  beanstanden.

Zu  85.
Durch  Entschließung  des  K.  Staatsministeriums  der  Finanzen  vom  4.  v.  M.  Nr.  14451
sind  die  Steuerbehörden  angewiesen  worden,  in  Fällen  des  §  53  Abs.  1  Schlußsatz  oder
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