Sp. 111.
226 Anhang.
der Protestantischen Pfarramts-Candidaten und deren Beförderung
vom 23. Jänner 1809, und deren Moyisication vom 8. No-
vember 1813.
5. 9.
Die allgemeine Unterstützungs-Anstalt für Protestantische Geist-
liche des Obermain= Rezat= Ober= und Unterdonau= Isar= und
Regen-Kreises, dann die Versorgungs-Anstalt für Pfarrers-Witwen
dieser Kreise, bleibt mit ihrer Administration in Nürnberg, unter
der Leitung des Consistoriums zu Ansbach und der Oberaussicht
des Ober-Consistoriums, nach der bisherigen Verfassung dieser bey-
den Institute.
II.
Wirkungskreis des Ober-Consistoriums und der diesem unter-
geordneten Consistorien.
(C. 10.
Alle Gegenstände, welche die Aufrechthaltung der Religions=
Edicte und der Verordnungen über die öffentlichen und bürgerlichen
Verhältnisse der religiösen Gemeinden und Körperschaften; die Hand-
habung der gesetzllichen Gränzen zwischen weltlicher und geistlicher
Gewalt; die Bewahrung und Vertretung der landesfürstlichen
Rechte und Interessen in Bezug auf die Kirchen aller Confessionen
und deren Anstalten und Güter; die Handhabung der gesammten
Religions= und Kirchen-Policey in allen Beziehungen, und besonders
in Rücksicht auf alle äußeren Handlungen der Kirchen-Gemeinden
und ihrer Angehörigen betreffen, gehören zur Competenz der Kreis-
Regierungen und des Staats-Ministeriums des Innern, nach den
nähern Bestimmungen der hierüber erlassenen besondern Verord-
nungen über die Formation und den Wirkungskreis der obersten
Verwaltungs-Stellen in den Kreisen vom 27. März 1817, dann
über den Geschäftskreis der Staats-Ministerien vom 15. April 1817.
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Der Wirkungskreis des Ober-Consistoriums so wie der ihm
untergeordneten Consistorien in den Kreisen ist demnach beschränkt
auf die Gegenstände der innern Kirchen-Policey, auf die Ausübung
des mit der Staats-Gewalt verbundenen Episcopats und die Leitung
der innern Kirchen-Angelegenheiten; es steht ihnen hiernach zu: die
Aussicht über Kirchen-Verfassung, Kirchen-Ordnung, Disiplin, Lehr-