Landtagsabschied. 7
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, welches, nebst dem
Landtagsabschiede und der Verfassungsurkunde, in der durch
das Generale vom 13ten Juli 1796 und das Mandat vom
19ten März 1818 vorgeschriebenen Maße, bekannt zu machen
ist, eigenhändig unterschrieben und mit dem Königlichen Siegel
bedrucken lassen. .
So geschehen zu Dresden, am 7ten September 1831.
Anton.
Friedrich August, H. z. S.
(L. S.) Bernhard August von Lindenau.
D. Maximilian Günther.
Landtagsabschied.
Wag Anton, von GO# Gnaden, König von
Sachsen 2c. 2c. 2c.
und
Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Nachdem wir uns bewogen gefunden, Unsere getreuen
Stände an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der
Ritterschaft und Städten, auf den 1sten März dieses Jahres,
zur Fortsetzung der im vorigen Jahre gehaltenen und unterm
Sten Juli vorigen Jahres vertagten Landesversammlung anhero
zu berufen und ihnen, mittelst Decrets vom erstgedachten Dato,
den Entwurf zu einer Verfassungsurkunde für das Königreich
Sachsen zur Berathung und Erklärung vorzulegen, so t es,
durch die hierüber zwischen Uns und getreuer Landschaft Statt
gefundenen Verhandlungen, insonderheit durch die von letzterer
unterm 19ten Juli, 26sten und 27sten August gegebenen Er-
klärungen und Unsere unterm 10ten und 29sten August darauf
ertheilten Decrete, dahin gediehen, daß gedachte Verfassungs-