Beilage zum Verfassungstext. Vierte Berfassungsänderung. 81
Vierte Verfassungsänderung.
Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
17tes Stück vom Jahr 18501.
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M. 60) Gesetz,
die provisorischen Gesetze vom 15ten November 1848
betreffend;
vom 15ten August 1850.
Wan, Friedrich August, von GOTTÖ
Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c.
finden Uns bewogen, unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände zu verfügen, wie folgt:
§ 1.
Die provisorischen Gese vom 15ten November 1848 wegen
einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4ten Sep-
tember 1831 und die Wahlen der Landtagsabgeordneten be-
treffend, sind neben den hierauf Bezug habenden Verordnungen
außer Kraft getreten.
§ 2.
Bis zu der definitiven Revision der Verfassungsurkunde
vom 4ten September 1831 und der Vereinbarung über ein
definitives Wahlgesetz treten die durch die § 1 genannten pro-
visorischen Gesetze außer Wirksamkeit gesetzten Bestimmungen
1 Letzte Absendung: am 19ten August. Der 15. Tag danach ist der
3. September 1850.
Deutsche Staatsgrundgesetze. VI. 4. Aufl. 6