Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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der  Münzmeister,
der  Vorstand  und  der  Kontroleur  der  Bleich=  und  Appreturanstalt,
die  Vermessungskommissäre  des  Katasterbureau,
der  Trigonometer  des  statistisch-topographischen  Burcau,
die  Oberzollinspektoren,  Hauptzollverwalter,  Hauptsteueramtskassiere,  Kontroleure  jeder
Art  bei  der  Zoll=  und  Steuerverwaltung,  die  Zollverwalter  und  Niederlageverwalter,

der  Kommandant  der  Forst=  und  Steuerwache,
die  Umgeldskommissäre;
endlich,  sofern  sie  die  höhere  Dienstprüfung  erstanden  haben:
die  Kameralamtsbuchhalter,  die  Buchhalter  bei  der  Holzverwaltung,  den  Hütten=  und
Salinenämtern,  die  Forstamtsassistenten,  die  technischen  Assistenten  der  Hüttenund
  Salinenämter  und  die  Bauamtsassistenten.
III.  Ständische  Beamte:
der  Archivar,
die  Registratoren  und  Kanzlisten  der  beiden  Kammern,
der  Kassier,  der  Kontroleur  und  die  Buchhalter  der  Staatsschuldenzahlungskass

m.  U  I

Beilage  II  (zu  Art.  2  Abf.  4.)
Verzeichniß
derienigen  Beamten,  welche  unter  dem  Vorbehalte  vierteljähriger  Ründigung
angestellt  werden.
I.  Beamte,  welche  in  allen  Departements,  deßgleichen  bei  dem  Geheimen
Rathe  und  bei  dem  ständischen  Amtspersonal  vorkommen:
die  Kopisten,
die  Kanzleidiener  und  Aufwärter.
II.  Im  Departement  der  Justiz:
die  Kreisgerichtsschreiber,
die  Oberamtsgerichtsschreiber,