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der Münzmeister,
der Vorstand und der Kontroleur der Bleich= und Appreturanstalt,
die Vermessungskommissäre des Katasterbureau,
der Trigonometer des statistisch-topographischen Burcau,
die Oberzollinspektoren, Hauptzollverwalter, Hauptsteueramtskassiere, Kontroleure jeder
Art bei der Zoll= und Steuerverwaltung, die Zollverwalter und Niederlageverwalter,
der Kommandant der Forst= und Steuerwache,
die Umgeldskommissäre;
endlich, sofern sie die höhere Dienstprüfung erstanden haben:
die Kameralamtsbuchhalter, die Buchhalter bei der Holzverwaltung, den Hütten= und
Salinenämtern, die Forstamtsassistenten, die technischen Assistenten der Hüttenund
Salinenämter und die Bauamtsassistenten.
III. Ständische Beamte:
der Archivar,
die Registratoren und Kanzlisten der beiden Kammern,
der Kassier, der Kontroleur und die Buchhalter der Staatsschuldenzahlungskass
m. U I
Beilage II (zu Art. 2 Abf. 4.)
Verzeichniß
derienigen Beamten, welche unter dem Vorbehalte vierteljähriger Ründigung
angestellt werden.
I. Beamte, welche in allen Departements, deßgleichen bei dem Geheimen
Rathe und bei dem ständischen Amtspersonal vorkommen:
die Kopisten,
die Kanzleidiener und Aufwärter.
II. Im Departement der Justiz:
die Kreisgerichtsschreiber,
die Oberamtsgerichtsschreiber,