Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Anhang. 
Nachträge über einzelene Mitglieder des Bundesrats. 
Königreich Sachsen. 
Generalmajor z. D. v. Brandenstein. 
Der Bd. II. S. 76 erwähnte Oberst v. Brandenstein, identisch mit dem 
Bd. I. S. 691) erwähnten Mitgliede des Norddeutschen Bundes, war bis 
September 1874 ein zweites mal sächsischer Bevollmächtigter zum Bundesrat 
des Deutschen Reichs. 
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister 
Freiherr v. Könneritz) 
(geboren 20. Juni 1820). 
Bereits vor der Berufung auf den sächsischen Gesandtschaftsposten am 
Berliner Hof im Jahre 1866 hatte Freiherr v. Könneritz Gelegenheit gehabt, 
mit dem Fürsten Bismarck bekannt zu werden und in Berührung zu kommen, 
und zwar in Berlin in den Jahren 1848 bis 1852, wo Könneritz als 
1) In den Personalnotizen desselben muß es Zeile 6 statt 1866 beißen: 1863. 
Brandenstein wurde am 24. Januar 1870 Generalmajor. 
2) Hans Freiherr v. Könneritz, geboren zu Hostenwitz bei Dresden, besuchte die 
Fürsten- und Landesschule St. Afra zu Meißen, studirte von 1839 bis 1842 in Leipzig, 
bereitete sich dann zum Eintritt in den Staatsdienst vor, erhielt 1847 Anstellung als 
Attaché und Legationssekrelär bei den Königlich sächsischen Gesandtschaften in Frankfurt a. M., 
Berlin und Wien. Im Jahre 1853 wurde er zum Königlichen Geschäftsträger, dann zum 
Ministerresidenten in St. Petersburg befördert und 1864 als Königlicher Gesandter nach 
München versetzt. Von da wurde er 1866, nach dem Friedensschlusse, in Berlin als 
Königlicher Gesandter beglaubigt, trat 1869 als Königlicher Bevollmächtigter in den Bundesrat 
des Norddeutschen Bundes, später des Deutschen Reichs, ein, verließ Berlin im April des 
Jahres 1873, nachdem er zum Königlich sächsischen Oberhofmarschall ernannt worden war. 
In dieser letzteren Stellung verblieb er bis 1. November 1891, wo er auf sein Ansuchen 
in den Ruhestand trat.
	        
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