Vorwort.
Bei Gelegenheit der im Jahre 1896 erfolgten Ueberstimmung Preußens
im Bundesrat in Betreff der Verlängerung des Privilegiums der Württem-
bergischen Notenbank witterte der Herausgeber des „Deutschen Wochenblatts“,
der Abgeordnete Dr. Arendt, eine unnatürliche Koalition, eine Art Rheinbund
der Mittelstaaten gegen Preußen. Daß es soweit kommen konnte, erklärte der-
selbe damit, daß die Faust fehle, wie zu Bismarcks Zeiten. Das war kein
glückliches Bild, und eine vollständige Verkennung des Verhältnisses, das sich
zwischen dem Fürsten Bismarck und dem Bundesrat von 1867 bis 1890
etablirt hatte. Der Bundesrat hat die Faust Bismarcks niemals zu fühlen
bekommen; entsprach es doch dem System des Kanzlers, überall da, wo keine
vitalen Fragen vorhanden waren, die Stellung der Bundesregierungen möglichst
selbständig zu gestalten. Durch seine Schonung der im Bundesrat zusammen-
laufenden partikularistischen Interessen ist es dem Fürsten Bismarck im Laufe
der Zeiten gelungen, die Bundesregierungen für die nationale Sache weit ge-
neigter zu machen, als den Reichstag.
Eine Schranke für seine föderalistische Politik setzte sich Bismarck nur
dann, wenn es sich um Interessen des Reichs handelte, durch die seine Einheit,
seine Dauer und sein Vorteil wirklich bedingt war, wie beispielsweise bei dem
Zollanschluß Hamburgs. Dem Föderalismus sein volles Recht, dem Reichs-
gedanken aber das Vorrecht, das war die Politik Bismarcks, die ihm auch im
Bundesrat zum Siege verhalf.