Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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lichen Gefühle und Empfindungen stets den Interessen meines Fürsten und 
meiner Regierung untergeordnet und nur diese nach bestem Wissen und Gewissen 
vertreten.“ 
14. Schwarzburg-Sondersbausen. 
Staatsrat v. Wolffersdorff 
(geboren 6. Januar 1817, gestorben 29. März 1889). 
Nach Absolvirung der Klosterschule Schulpforta ging Wolffersdorff zum Studium 
der Rechte nach Jena und Berlin. Nach seiner Geburtsstadt Sondershausen zurückgekehrt, 
machte er sein Referendareramen unter dem Ministerium des Geheimen Rats v. Ziegler. Er 
wurde bei der Regierung angestellt, und da er besondere Veranlagung zum Finanzfach 
zeigte, zugleich bei der Rechnungskammer verwendet. Nach drei Jahren avancirte er zum 
Assessor und wurde gleichzeitig Kammerjunker beim Fürsten Friedrich Karl II., 1849 
Regierungsrat und Kammerherr. Im Jahre 1861 wurde ihm im Ministerium das Finanzfach 
und die Verwaltung der fürstlichen Zivilliste übertragen, in welcher Stellung er mit Geschick 
und guten Erfolgen arbeitete. Infolge dessen wurde er zum Staatsrat und bald darauf 
zum Geheimen Staatsrat ernannt. Am 6. Februar 1867 wurde Wolffersdorff zum 
Mitgliede des Bundesrats des Norddeutschen Bundes ernannt und am 2. Dezember 1867 
diese Bestellung auch auf den Bundesrat des Zollvereins erstreckt. Am 1. Oktober 1877 
wurde der Wirkliche Geheime Rat und Staatsminister Freiherr v. Berlepsch und im Fall 
seiner Abwesenheit von Berlin der Geheime Staatsrat v. Wolffersdorff zum schwarz- 
burg= sondersh. Bevollmächtigten zum Bundesrat mit Substitutionsbefugnis ernannt. 
Während bisher der großherzoglich bessische Ministerialrat Dr. Neidhardt als Vertreter 
fungirte, erfolgte am 30. April 1880 die Bestellung des. großherzoglich sächsischen Geheimen 
Staatsrats Dr. Heerwart zum gemeinsamen stellvertretenden Bevollmächtigten der thüringischen 
Staaten und am 3. Oktober 1880 die Ernennung des Wirklichen Geheimen Rats Reinhardt 
zum Hauptbevollmächtigten und Wolffersdorffs zum stellvertretenden Haupt- 
bevollmächtigten des Bundesrats mit Substitutionsbefugnis. Am 21. Februar 1888, nachdem 
die Vollmacht des im Jahre 1886 aus dem aktiven Staatsdienste ausgeschiedenen Reinhardt 
bereits erloschen, wurde Wolffersdorff zum Hauptbevollmächtigten ernannt. Unter dem 
jetzigen Fürsten Karl Günther wurde Wolffersdorff zum Wirklichen Geheimen Rat und Staats- 
minister ernannt, welche Stellung er bis zu seinem Tode bekleidete. 
15. Waldeck. 
Geheimer Regierungsrat Klapp's) 
(geboren 20. Mai 1810, gestorben 11. Oktober 1888). 
Im waldeckschen Staatsdienste hat der Geheime Regierungsrat Klapp 
sich während der langjährigen und erfolgreichen Verwaltung der ihm über- 
tragenen Aemter als zuverlässiger, einsichtsvoller, pflichtgetreuer und humaner 
Beamter bewährt und großen Vertrauens und allgemeiner Anerkennung zu er- 
freuen gehabt. 
*) Derselbe bestand 1829 nach vorgängigem Studium der Rechte vor der fürstlich 
waldeckschen Regierung zu Arolsen die Staatsprüfung, wurde dann zu seiner weiteren 
praktischen Ausbildung bei der Regierung als Accessist beschäftigt und hiernach zur selbst- 
ständigen Praxis als Advokat zugelassen. Seine Anstellung im waldeckschen Staatsdienste
	        
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