Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Die vielfachen und schwierigen Aufgaben, welche ihm, namentlich bei seinem 
Amtsantritt, als Mitglied der Regierung (von 1851 bis 1868) zufielen, sind 
von ihm in befriedigender Weise gelöst worden. Bei der Revision der waldeckschen 
Verfassung und Landesgesetzgebung, der Neuorganisation der Behörden, der 
Beratung und Ausführung der mit dem Landtage vereinbarten Gesetze wurde 
von ihm mitgewirkt. 
Klapp war 1866 in Berlin, als der Krieg zwischen Preußen und Oester- 
reich bereits begonnen hatte; er kam dorthin im Auftrag des Fürsten von 
Waldeck, welcher sein Bataillon Preußen zur Verfügung gestellt hatte. Bismarck 
empfing damals Klapp in dem hinter seiner Amtswohnung befindlichen Garten. 
Beim Abschluß des Bündnisvertrages zwischen Preußen und den norddeutschen 
Staaten vom 18. August 1866, des Accessionsvertrages vom 18. Juli und 
der Militärkonvention vom 6. August 1867 nahm er als Bevollmächtigter des 
Fürsten zu Waldeck und Pyrmont und Vertreter der waldeckschen Regierung 
gleichfalls an den in Berlin gepflogenen Verhandlungen teil und wohnte 
wiederholt auch den Konferenzen persönlich bei, welche dort unter dem Vorsitz 
des Fürsten Bismarck stattfanden und ihm Gelegenheit gaben, diesem näher 
zu treten und über die Angelegenheiten des Fürsten und des Landes mündliche 
Auskunft zu erteilen. 
16. Reusß ä. ES. 
Regierungspräsident Dr. Herrmann 
(geboren 1809, gestorben 26. Januar 1870). 
Der Regierungs= und Konsistorialpräsident Dr. Herrmann ist im Jahre 1809 
zu Greiz geboren, hat nach seiner daselbst erfolgten Konfirmation das Gymnasium zum 
heiligen Kreuz in Dresden besucht und nach dessen Absolvirung die Rechtswissenschaft während 
dreijähriger Dauer an der Universität zu Leipzig studirt. Nach zumeist in Elsterberg 
bestandenem Vorbereitungsdienst nahm er die advokatorische Praxis in Greiz auf. Im 
Jahre 1854 wurde er in den Staatsdienst des Fürstentums Reuß é. L. berufen, und zwar als 
Mitglied der fürstlichen Landesregierung und des fürstlichen Konsistoriums unter dem Titel 
erfolgte, indem er 1832 zum Justizamtmann in Sachsenberg und gleichzeitig zum freiherrlich 
von Dalwigkschen Patrimonial= und Sammtrichter im Amt Lichtenfels sowie zum Stadt- 
richter in Fürstenberg, mit dem Wohnsitze in Sachsenberg, ernannt wurde. 1847 wurde 
er zum Justizrat beim Hofgericht in Corbach ernannt, 1847 zum Stadtkommissar in Corbach 
bestellt, 1848 zum Obergerichtsrat daselbst befördert, 1850 zum Staatsanwalt für das 
Fürstentum Waldeck, 1851 zum ersten Regierungsrat und Dirigenten der Regierungs- 
abteilungen des Innern und für Militärsachen in Arolsen ernannt. In diesem Amte, in 
welchem ihm am 13. November 1866 der Titel Geheimer Regierungsrat beigelegt wurde, 
verblieb er bis zu seinem am 16. Juli 1868 infolge des Accessionsvertrages vom 18. Juli 
1867 erfolgten Ausscheiden aus dem waldeckschen Staatsdienste und seiner Uebernahme in 
den königlich preußischen Staatsdienst, mit welcher seine Anstellung als Geheimer 
Regierungsrat bei der königlich preußischen Regierung in Erfurt stattfand. Dort feierte er 
am 16. Juli 1880 sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum.
	        
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