Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Regierungsrat. Im Jahre 1863 erfolgte unter der Regentschaft der Frau Fürstin 
Karoline, der Vormünderin ihres unmündigen Sohnes, des jetzigen regierenden Fürsten 
Heinrich XXII., die Berufung zum Regierungs= und Konsistorialpräsidenten, in welcher 
Eigenschaft Dr. Herrmann von Gründung des Norddeutschen Bundes an Mitglied des 
Bundesrats war und bis zu seinem Ableben blieb. 
17. Reuß j. CSZ. 
Staatsminister v. Harbou 
(geboren 3. Februar 1809, gestorben 24. Juni 1877). 
Andreas Paul Adolf v. Harbou, geboren zu Kopenhagen am 3. Februar 
1809 als Sohn des königlich dänischen Kammerherrn und Zollverwalters in 
Rendsburg Frederik Hans Walter, entstammt einer 1440 von König Christof 
geadelten dänischen (ütischen) Familie, welche ihren Namen von einer Gegend 
in Nordwest-Jütland herleitet. Nach in Göttingen und Berlin abgelegten 
Universitätsstudien wurde er am 4. Februar 1832 beim Obergericht zu 
Schleswig angestellt, am 14. August 1840 zum Comptoirchef bei der schles- 
wig-holsteinschen Regierung, 28. Juni 1842 zum Wirklichen Justizrat und 
27. Februar 1843 zum Regierungsrat an derselben Regierung ernannt. 1847 
durch Verleihung des Danebrogordens ausgezeichnet, entschloß er sich nach 
dem Tode König Christians VIII., mit den Geschicken der Herzogtümer innig 
verwachsen, nach Tradition und Bildungsgang deutsch gesinnt (die alte 
dänische Diplomatie war dies überhaupt) und von der Unberechtigung der 
Angriffe Dänemarks auf die Selbständigkeit Südjütlands (Schleswig) innig 
überzeugt, in Gemeinschaft mit den Regierungsräten Heinzelmann und v. Rumohr 
bei den 1848 eingetretenen Wirren „im Interesse der Bewohner des Herzog- 
tums“ seine Stellung zu behalten. 
Am 13. August 1848 durch die provisorische Regierung auch zum 
interimistischen Oberpräsidenten der Stadt Flensburg, am 16. Oktober 1848 
zum interimistischen Chef des Departements für die geistlichen und Unterrichts- 
angelegenheiten und des Departements für das Innere ernannt, wurde er am 
13. Januar 1849 zum Abgeordneten des 19. schleswigschen Wahldistrikts 
Husum erwählt; die entgegenstehenden nur 265 Stimmen setzten sich aus aktiven 
Militärs zusammen, welche ihren Bataillonskommandeur (v. Garrelts) wählten! 
Harbou übernahm auch die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten 
und wurde in dieser Stellung am 4. April 1849 (unter Enthebung vom 
Departement für das Innere, jedoch Beibehaltung desjenigen für geistliche und 
Unterrichtsangelegenheiten) bestätigt. Im weiteren Verlauf jener traurigen Ent- 
wicklung wurde derselbe unter dem 15. Oktober 1850 mit einer Mission bei 
dem königlich preußischen Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten 
v. Radowitz betraut, mußte, als die dänische Gewaltherrschaft obsiegte, die 
Heimat verlassen, fand aber bereits am 16. Februar 1852 eine Zuflucht in
	        
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