— 110 —
Regierungsrat. Im Jahre 1863 erfolgte unter der Regentschaft der Frau Fürstin
Karoline, der Vormünderin ihres unmündigen Sohnes, des jetzigen regierenden Fürsten
Heinrich XXII., die Berufung zum Regierungs= und Konsistorialpräsidenten, in welcher
Eigenschaft Dr. Herrmann von Gründung des Norddeutschen Bundes an Mitglied des
Bundesrats war und bis zu seinem Ableben blieb.
17. Reuß j. CSZ.
Staatsminister v. Harbou
(geboren 3. Februar 1809, gestorben 24. Juni 1877).
Andreas Paul Adolf v. Harbou, geboren zu Kopenhagen am 3. Februar
1809 als Sohn des königlich dänischen Kammerherrn und Zollverwalters in
Rendsburg Frederik Hans Walter, entstammt einer 1440 von König Christof
geadelten dänischen (ütischen) Familie, welche ihren Namen von einer Gegend
in Nordwest-Jütland herleitet. Nach in Göttingen und Berlin abgelegten
Universitätsstudien wurde er am 4. Februar 1832 beim Obergericht zu
Schleswig angestellt, am 14. August 1840 zum Comptoirchef bei der schles-
wig-holsteinschen Regierung, 28. Juni 1842 zum Wirklichen Justizrat und
27. Februar 1843 zum Regierungsrat an derselben Regierung ernannt. 1847
durch Verleihung des Danebrogordens ausgezeichnet, entschloß er sich nach
dem Tode König Christians VIII., mit den Geschicken der Herzogtümer innig
verwachsen, nach Tradition und Bildungsgang deutsch gesinnt (die alte
dänische Diplomatie war dies überhaupt) und von der Unberechtigung der
Angriffe Dänemarks auf die Selbständigkeit Südjütlands (Schleswig) innig
überzeugt, in Gemeinschaft mit den Regierungsräten Heinzelmann und v. Rumohr
bei den 1848 eingetretenen Wirren „im Interesse der Bewohner des Herzog-
tums“ seine Stellung zu behalten.
Am 13. August 1848 durch die provisorische Regierung auch zum
interimistischen Oberpräsidenten der Stadt Flensburg, am 16. Oktober 1848
zum interimistischen Chef des Departements für die geistlichen und Unterrichts-
angelegenheiten und des Departements für das Innere ernannt, wurde er am
13. Januar 1849 zum Abgeordneten des 19. schleswigschen Wahldistrikts
Husum erwählt; die entgegenstehenden nur 265 Stimmen setzten sich aus aktiven
Militärs zusammen, welche ihren Bataillonskommandeur (v. Garrelts) wählten!
Harbou übernahm auch die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten
und wurde in dieser Stellung am 4. April 1849 (unter Enthebung vom
Departement für das Innere, jedoch Beibehaltung desjenigen für geistliche und
Unterrichtsangelegenheiten) bestätigt. Im weiteren Verlauf jener traurigen Ent-
wicklung wurde derselbe unter dem 15. Oktober 1850 mit einer Mission bei
dem königlich preußischen Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten
v. Radowitz betraut, mußte, als die dänische Gewaltherrschaft obsiegte, die
Heimat verlassen, fand aber bereits am 16. Februar 1852 eine Zuflucht in