Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

— 124 — 
zu dem Vertrage vom 8. Juli unter dem selbstverständlichen Vorbehalte der 
Entschädigung für das Wegfallen des Transitzolles auf der Berlin-Hamburger 
Eisenbahn zu erklären. Lübeck und Hamburg konstatirten, daß sie die Transit- 
zölle seit dem 1. Juli nicht mehr erhöben, allerdings in der Voraussetzung, daß 
dieselben auch von anderen Staaten aufgegeben würden. Der Bundesrat nahm 
den Antrag des Ausschusses einstimmig an. (Publikation des Vertrages vom 
8. Juli 1867 im Bundes-Gesetzbl. 1867, S. 81). 
Sodann erbat sich Bismarck bei dem Bundesrat die Ermächtigung 
Preußens, unter Beteiligung Bayerns und Sachsens mit Frankreich über die 
Entlassung Mecklenburgs aus dem Vertrage vom 5. Juni 1865 
zu verhandeln, und mit Oesterreich die Verhandlungen über einen 
Zoll= und Handelsvertrag wieder aufzunehmen. Beide Angelegen- 
heiten standen im Konnex, da es sich bei beiden um eine Herabsetzung des 
Weinzolles handelte. Der Vertrag mit Oesterreich war in den früheren 
Verhandlungen bis auf diesen einen Punkt schon im wesentlichen festgestellt 
und sollte wertvolle beiderseitige Tarifermäßigungen — darunter auch die von 
der schlesischen Webeindustrie so dringend verlangte Herabsetzung des Zolles 
für leinenes Maschinengespinnst — enthalten. Die Verhandlungen mit Frank- 
reich hatten zu einer Verständigung nicht geführt; jedoch war daraus, daß 
es sich um eine Differenz über das Maß der zu stipulirenden Ermäßigung 
des Weinzolles handelte, zu schließen, daß Frankreich die Grundlage der Ver- 
handlungen acceptirte. Preußen wollte bis 3 Thaler herabgehen, Frankreich 
verlangte eine weitere Herabsetzung. Die Beteiligung Bayerns und Sachsens 
hatte nach dem neuen Zollvereinsvertrage nur den Charakter eines Beirats, 
da das Bundespräsidium das Recht hatte, Handelsverträge zu schließen, die 
dann der Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags unterlagen. Die 
Zuziehung gerade dieser Staaten hatte ihren Grund darin, daß es sich haupt- 
sächlich um die Verhandlungen mit Oesterreich handelte und daß nach alter 
Zollvereinsusance die Regierungen der Staaten zugezogen wurden, welche an 
den Staat, mit welchem verhandelt wird, angrenzten. 
Auf die Empfehlung der Ausschüsse für Zoll= und Steuerwesen und 
für Handel und Verkehr beschloß der Bundesrat, sich damit einverstanden 
zu erklären, daß das Präsidium nach vorgängiger Verständigung mit den 
süddeutschen Staaten im Namen des Bundes mit Frankreich über die Ent- 
lassung Mecklenburgs aus der von letzterem im Art. 18 des Vertrages vom 
9. Juni 1865 übernommenen Verpflichtung gegen eine Ermäßigung des Ein- 
gangszolls für Weine auf 2/ Thaler in Verhandlung trete; ferner damit, 
daß die Verhandlung mit Oesterreich wegen Revision des Vertrages vom 
11. April 1865 wieder aufgenommen und Bayern und Sachsen zur Teil- 
nahme zugezogen werden. Dabei sprach der Bundesrat den Wunsch aus, daß 
das Präsidium bei den Verhandlungen mit Frankreich seine Bemühungen darauf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.